KORREKTE AUSHÄNDIGUNG DER SPEZIFISCHEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DURCH DEN LIEFERANTEN
Androhung einer Sanktion. Ein Lieferant erstellte, um seiner differenzierten Kundenstruktur Rechnung zu tragen, unterschiedlich...
Androhung einer Sanktion. Ein Lieferant erstellte, um seiner differenzierten Kundenstruktur Rechnung zu tragen, unterschiedlich...
Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Eine Bank gewährte einem Unternehmen ein Darlehen, für das der Geschäftsführer sich verbürgt...
Überprüfungspflicht des Beraters. Folgender Sachverhalt lag der nachstehenden Gerichtsentscheidung zugrunde: Ein Geschäftsführe...
Nur durch Mehrheitsbeschluss kann die geheime Abstimmung festgesetzt werden. Laut Art. L 225-35 des Handelsgesetzbuches („Code...
Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb. Durch den ständigen wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Frankreich kommt...
Diplom ist nicht ausreichend für eine höhere Vergütung. Eine Postangestellte verglich ihre Gehaltssituation mit drei Arbeitskol...