ABWERBUNG DER KUNDEN DES EHEMALIGEN ARBEITGEBERS
Grobes Verschulden des Mitarbeiters
Grobes Verschulden des Mitarbeiters
Einklagbarkeit beschränkt sich auf die vor Beginn bestehenden Schulden
Sein Votum ist bei der Stimmenauszählung zu berücksichtigen
Aufhebung durch die Einräumung eines Nutzungsrechtes zugunsten der geschiedenen Ehefrau
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vollstreckbar
Folgen für den Geschäftsführer im Falle einer Liquidation