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THE $4TRILLION ESG DIVIDEND
Businesses globally arebattempting to negotiate anbunprecedented range of existential challenges from supply chain disruption to heightened geopolitical tension. Together, they have created a perfect storm of uncertainty and apprehension.
WeiterlesenDIAGNOSTIC NEWS N°205
Hohe politische Herausforderungen belasten die „Rentrée“ 2023 Eine heiße Sommerpause geht abrupt zu Ende, aber eine nicht weniger turbulente politische Herbstperiode zeichnet sich ab.
ZAHLUNG DURCH DEN BÜRGEN OHNE VORHERIGE ANZEIGE BEIM SCHULDNER
Rückforderung gegenüber dem Darlehensnehmer berechtigt Eine Privatperson schloss drei Darlehensverträge ab, deren Rückzahlung durch eine für die Verbürgung von Immobiliendarlehen spezialisierte Ges...
VOM PÄCHTER ZU TRAGENDE BELASTUNGEN
Eindeutige Vertragsbedingungen sind hierzu Voraussetzung Seit 5. November 2014 sind alle Großreparaturen vom Verpächter zu übernehmen Der Pachtvertrag mit einem seit 2009 in einem Einkaufszentru...
EINE VERGLEICHENDE, ZAHLENMÄSSIG NICHT GENAUE WERBEAKTION KANN TROTZDEM ERLAUBT SEIN
Das Interesse des Verbrauchers darf nicht beeinträchtigt sein In einer Werbeaktion wurde der Preis eines mit Produkten gefüllten Einkaufswagens („caddie“) eines Supermarktes mit dem eines ähnlich...
RECHT AUF BEANTRAGUNG EINER EXPERTISE EINES BESTIMMTEN GESCHÄFTSVORGANGES
Genehmigungspflichtige Konventionen Der Geschäftsführer einer „SARL“ (GmbH) beschloss, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft („fonds de commerce“) zu verpachten. Als Pächter wählte er eine ihm gehö...
INDIZIEN FÜR DIE TATSÄCHLICH GEGEBENE EINWILLIGUNG DES ARBEITNEHMERS ZU EINER ERNEUERUNG SEINER PROBEZEIT
Keine Entlassung des Arbeitnehmers Die Erneuerung der Probezeit bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung des Arbeitnehmers, die klar und unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht werden muss.