DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR DIE GELTENDMACHUNG DER GEWINNBETEILIGUNG BETRÄGT ZWEI JAHRE
Die Laufzeit bestimmt sich nach der Natur der zugrundeliegenden Forderung Bei der Ermittlung der Verjährungsfrist für die Gelt...
Die Laufzeit bestimmt sich nach der Natur der zugrundeliegenden Forderung Bei der Ermittlung der Verjährungsfrist für die Gelt...
Beweislast liegt beim Arbeitgeber Der in Teilzeit arbeitende Mitarbeiter hat einen vorrangigen Anspruch – soweit er zeitlich lä...
Der neue Mindeststundenlohn beträgt nunmehr 11,52 € Aufgrund der hohen Inflation wurde die von den arbeitsrechtlichen Bestimmu...
Wertabschlag von 14% kann steuerlich als unzulässig angesehen werden Im Urteil des obersten Verwaltungsgerichts („Conseil d’Eta...
Haftung des Verkäufers für das Brandrisiko unterliegt der zehnjährigen Gebäudegarantie Eine Einmann-GmbH („EARL“) bestellte die...