VERSCHMELZUNG ZWISCHEN EINER GMBH UND EINER BÜRGERLICH-RECHTLICHEN GESELLSCHAFT
Kein Einspruchsrecht der Gläubiger Den Gläubigern von zwei verschmolzenen Gesellschaften steht, nach Veröffentlichung des Versc...
Kein Einspruchsrecht der Gläubiger Den Gläubigern von zwei verschmolzenen Gesellschaften steht, nach Veröffentlichung des Versc...
Der Vergleich zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist nichtig Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden häuf...
Nochmalige Bestätigung durch das Kassationsgericht Zur Erinnerung: Das Arbeitsgericht, das über die Entschädigung eines ohne Re...
Eine vorausgegangene Einigung über deren Zusammensetzung ist nicht erforderlich In Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern b...
Fangen wir mit der geopolitischen Lage, deren aktuelle vorrangige Bedeutung sich aufdrängt, an. Leider hat sie sich gegenüber dem...
Finanzerträge bei einer Holding sind bei dem erforderlichen Schwellenwert zu berücksichtigen Körperschaftsteuerpflichtige Unte...