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FOLGEN AUS EINER ZEITLICH BEGRENZTEN VERLETZUNG EINER WETTBEWERBSVERBOTSKLAUSEL

Definitiver Verlust des finanziellen Ausgleichsanspruches. Ein Arbeitnehmer hatte für den Fall seines Ausscheidens mit seinem Arbeitgeber für die Dauer von 24 Monaten eine Wettbewerbsverbotsklausel abgeschlossen. Nachdem er das Unternehmen verlassen hatte, trat er unverzüglich in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens ein. Das neue Arbeitsverhältnis wurde nach sechs Monaten beendet, höchstwahrscheinlich, weil der alte Arbeitgeber zwischenzeitlich gerichtlich gegen ihn vorgegangen war und gleichzeitig auch die Zahlung aus der Verpflichtung der Wettbewerbsklausel eingestellt hatte.

Der Arbeitnehmer, der gezwungenermaßen keine konkurrierende Aktivität mehr ausübte, versuchte nun, die noch ausstehende 18-monatige Entschädigung, die sich aus dem eingegangenen Wettbewerbsverbot ergab, gerichtlich einzuklagen.

Das angerufene Berufungsgericht gab der Klage statt. Das Kassationsgericht berichtigte mit Urteil vom 24. Januar 2024 die Entscheidung des Vorgerichtes. Dabei berief es sich auf eine ständige Rechtsprechung, wonach die Nichteinhaltung eines Wettbewerbsverbotes dem vertragswidrig handelnden Arbeitnehmer nicht mehr gestattet, die finanzielle Gegenleistung aus der Wettbewerbsverbotsklausel zu fordern und selbst dann, wenn er aufgehört hatte, die Klausel zu verletzen.