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INTERNATIONALE TELEARBEIT: WAS MÜSSEN SIE VOR DER AUSREISE IHRER ARBEITNEHMER INS AUSLAND BEACHTEN?

Durch die heute gegebenen Möglichkeiten zur Telearbeit, die aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen eingeführt wurden, möchten immer mehr Mitarbeiter diese, dauerhaft oder punktuell, von einem anderen Land als Frankreich aus nutzen, sei es aus familiären oder freizeitlichen Gründen. Internationale Telearbeit oder „full remote“ (womit gemeint ist, dass ein Arbeitnehmer von überall aus arbeiten kann) ist somit ein Attraktivitätsfaktor für Unternehmen, die Talente anziehen und halten wollen. Dennoch setzt es viel Flexibilität seitens der Arbeitgeber voraus und kann insbesondere im Bereich der Sozialversicherung, der Steuern und des Datenschutzes Risiken bergen, die Sie kennen sollten. Wir haben die wichtigsten Punkte und Schritte zusammengestellt, die vorab zu beachten sind, wenn ein Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens – aus eigener Initiative – seine Tätigkeit für eine bestimmte Zeit von einem anderen Land aus ausüben möchte

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    AnastasiyaBURIMOVA

    Tax Consultant

    „Ich unterstütze Unternehmen und Führungskräfte in Fragen des internationalen Steuerrechts, der grenzüberschreitenden Mitarbeitermobilität und der Vermögensstrukturierung. Dabei begleite ich insbesondere Entsendungen, Expatriierungen und Impatriierungen unter steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.“
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    Tax Consultant

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    NicolaCHAUDESSOLLE

    Partner, Rechtsanwältin, Avocat au Barreau de Paris

    "Ich begleite internationale Konzerne bei ihrer Ansiedlung und Entwicklung auf dem französischen Markt, indem ich sie im Handels-, Transport- und Logistikrecht berate und sie aktiv bei Vertragsverhandlungen mit ihren Partnern unterstütze."
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    Partner, Rechtsanwältin, Avocat au Barreau de Paris

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    GabrielleMENARD

    Avocat au Barreau de Paris

    "Ich begleite meine Mandanten während des gesamten Arbeitsverhältnisses, von der Einstellung bis zur Beendigung, bei der Verwaltung internationaler Mobilität, der kollektiven Beziehungen, individuellen und kollektiven Kündigungsverfahren sowie bei der Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten und sorge dafür, dass ihre Praktiken in einem internationalen Umfeld rechtssicher sind."
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    Avocat au Barreau de Paris

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    Nikolaj MILBRADT

    Partner, Avocat au Barreau de Paris

    „Ich begleite Unternehmen und deren Führungskräfte seit über zwanzig Jahren in steuerlichen Fragestellungen, insbesondere im Gesellschaftssteuerrecht, Steuerstreitigkeiten, Umstrukturierungen, Verrechnungspreisen und der Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen – mit einem pragmatischen Ansatz, der die Einhaltung lokaler und internationaler Vorschriften sicherstellt.“
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    Nikolaj MILBRADT
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    Partner, Avocat au Barreau de Paris

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