Gabrielle MENARD

Avocat au Barreau de Paris
Gabrielle berät französische und ausländische Unternehmen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder auch nur einen einzelnen Arbeitnehmer in Frankreich haben, in allen Bereichen des französischen Arbeitsrechts.
Gabrielle Menard ist seit 2010 als Rechtsanwältin in Paris tätig und seit 2025 als Counsel.
Sie hat einen Master I in französischem und deutschem Recht der Universitäten Paris I Panthéon-Sorbonne und Köln sowie einen Master II in europäischem Wirtschaftsrecht der Universität Paris II Panthéon-Assas absolviert und ist auf Arbeitsrecht spezialisiert.
Mit ihren fünfzehn Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht in einem internationalen Umfeld begleitet sie ihre Mandanten während des gesamten Arbeitsverhältnisses: sei es zu Beginn (Arbeitsvertrag), während der Ausführung (Management von Fragen der internationalen Mobilität, Arbeitszeit, variabler Vergütung, kollektiven Beziehungen usw.) oder bis zu dessen Beendigung (Einzel- oder Massenentlassungsverfahren, Umstrukturierungen). , Wahlen/Konsultation des Betriebsrats, Gewinnbeteiligungs- oder Mitbestimmungssysteme, Betriebsvereinbarungen, Beziehungen zur Arbeitsaufsichtsbehörde usw.). Sie unterstützt sie auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei Einzel- oder Massenentlassungsverfahren und Umstrukturierungen.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist sie erfahren in Verhandlungen und vertritt Unternehmen vor französischen Gerichten, insbesondere vor den Arbeitsgerichten (Conseils de prud’hommes).
Gabrielle spricht Französisch als Muttersprache sowie fließend Deutsch und Englisch.