

Partner, Chartered Accountant

Partner, Chartered Accountant
Ab dem 1. September 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) schrittweise für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich verpflichtend. Eine rechtzeitige Vorbereitung auf diese Reform ist entscheidend. Am Ende des Artikels finden Sie unsere kostenlose Infografik mit den wichtigsten Schritten zum Download.
Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung zielt darauf ab, den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen zu digitalisieren und abzusichern. Ab 2026 sind alle Unternehmen dazu verpflichtet.
1. September 2026: Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen
1. September 2027: vollständige Umsetzung – inkl. Ausstellung, Übermittlung und Meldung aller relevanten Transaktionen (B2B, B2C, grenzüberschreitend)
Alle in Frankreich mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Unser interdisziplinäres Team aus Buchhaltungs- und Rechtsexpert:innen steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.