In Frankreich unterliegt der Auftraggeber (donneur d’ordre / maître d’ouvrage – im weiteren Sinne, es sind alle Dienstleistungen mit einem Betrag von mindestens 5.000 Euro ohne Steuern betroffen) einer besonderen Obligation de vigilance. Diese verpflichtet ihn, sicherzustellen, dass seine Subunternehmer bestimmte arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften einhalten.