x Schließen
 Zurück

Prozessführung, Schiedsverfahren und Mediation: Schutz Ihrer Interessen

Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren sind ein fester Bestandteil des Wirtschaftslebens. Kann ein Konflikt nicht einvernehmlich gelöst werden, wird die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder die Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegungsverfahren (Schiedsverfahren, Mediation) erforderlich. Insbesondere im anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld Frankreichs, Deutschlands und grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen ist eine maßgeschneiderte Beratung entscheidend, um die Risiken und Herausforderungen eines Verfahrens richtig einzuschätzen. Für eine umfassende prozessrechtliche Betreuung bietet die Coffra group eine einheitliche Vertretung durch spezialisierte Rechtsanwälte, die auf beiden Seiten des Rheins mit derselben Kompetenz, Autorität und Effizienz tätig werden.

Vertretung vor sämtlichen französischen und deutschen Gerichten

Unsere umfassende Prozessführungskompetenz stellt einen wesentlichen Vorteil für Mandanten dar, die mit komplexen oder grenzüberschreitenden Streitigkeiten konfrontiert sind. Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Arten von Zivil- und Handelsgerichten in Frankreich und Deutschland.

 

Französische Zivil- und Handelsgerichte

In Frankreich umfasst unsere Tätigkeit sämtliche Instanzen des gerichtlichen Verfahrens. Wir vertreten unsere Mandanten vor den Handelsgerichten (Tribunaux de commerce), den ordentlichen Gerichten (Tribunaux judiciaires), den Berufungsgerichten (Cours d’appel) sowie – in Zusammenarbeit mit den hierfür zugelassenen Anwälten – vor dem Kassationsgerichtshof (Cour de cassation).

Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen in Eilverfahren (référé) vor dem Präsidenten des zuständigen Gerichts, um einstweilige Maßnahmen zu erwirken, die für den Schutz Ihrer Rechte unerlässlich sind.

Dank unserer umfassenden Kenntnis des französischen Gerichtssystems können wir unsere Strategie an jede Verfahrensinstanz anpassen und Ihre Erfolgsaussichten optimieren.

 

Deutsche Gerichte

Unser Team umfasst deutsche Rechtsanwälte mit Zulassung vor den deutschen Gerichten, darunter:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Bundesgerichtshof (Karlsruhe)
  • Kammern für Handelssachen

Diese Fähigkeit zur Prozessvertretung in Deutschland ist auf dem französischen Markt selten und stellt einen entscheidenden Vorteil für deutsch-französische Unternehmensgruppen mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten dar.

 

Vertretung vor unabhängigen Verwaltungs- und Regulierungsbehörden

Neben den klassischen Gerichten vertreten wir unsere Mandanten vor zahlreichen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden, darunter:

  • Autorité de la concurrence in Verfahren wegen wettbewerbswidriger Praktiken, Marktmissbrauchs oder Fusionskontrolle,
  • CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) in Verfahren zum Datenschutz und zur DSGVO,
  • AMF (Autorité des Marchés Financiers) bei kapitalmarkt- und finanzrechtlichen Streitigkeiten,
  • ARCEP im Bereich Telekommunikation,
  • sowie weitere branchenspezifische Regulierungsbehörden.

Verfahren vor Regulierungsbehörden weisen besondere prozessuale und materielle Anforderungen auf, die wir umfassend beherrschen.

 

Grenzüberschreitende Prozessstrategie

Bei Streitigkeiten mit Bezug zu mehreren Rechtsordnungen entwickeln wir eine umfassende internationale Prozessstrategie. Diese umfasst:

  • die Identifizierung des günstigsten Gerichtsstands,
  • die Koordination paralleler Verfahren in verschiedenen Ländern,
  • die Durchsetzung und Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen,
  • sowie die Optimierung von Kosten und Verfahrensdauer.

Unsere deutsch-französische Doppelkompetenz und unser europäisches Netzwerk erleichtern die erfolgreiche Umsetzung dieser grenzüberschreitenden Strategie.

Wirtschafts- und Zivilprozessrecht: Umfassende Expertise

Das Wirtschafts- und Zivilprozessrecht umfasst eine Vielzahl von Streitigkeiten, die wir mit fundierter Expertise begleiten. Wir betreuen unsere Mandanten von der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung bis zu deren Beendigung. Unser Ziel ist es, die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verträge sicherzustellen und Ihre Rechte wirksam zu verteidigen.

Unsere Expertise erstreckt sich auf sämtliche streitigen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit, darunter:

  • Mahnverfahren,
  • Haftungsansprüche,
  • Industrieschäden,
  • sowie die Geltendmachung und Abwehr sämtlicher Schadensersatzansprüche.

 

Vertragsstreitigkeiten: Vertragserfüllung und Vertragsbeendigung

Streitigkeiten über die Durchführung oder Beendigung von Verträgen bilden den Kernbereich des Wirtschaftsprozessrechts.

Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere bei:

  • Streitigkeiten über die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (Lieferverzug, Mängel, Nichtkonformität),
  • Zahlungsstreitigkeiten (Forderungseinzug, Rechnungsanfechtungen, Verzugszinsen, Aufrechnung),
  • Kündigung und Beendigung von Verträgen (insbesondere abrupte Beendigung von Geschäftsbeziehungen, Nichteinhaltung von Kündigungsfristen, Schadensersatzforderungen),
  • Garantie- und Gewährleistungsansprüchen,
  • nachvertraglichen Streitigkeiten (Wettbewerbsverbote, Vertraulichkeitsvereinbarungen, geistiges Eigentum).

Durch die Verbindung erfahrener Rechtsanwälte mit neuen Perspektiven verfügt unser Team über die erforderliche Kompetenz, um die unterschiedlichsten Tätigkeitsbereiche unserer Mandanten präzise zu analysieren und effizient zu betreuen.

Für eine präventive Herangehensweise verweisen wir zudem auf unsere Expertise im Handels- und Vertriebsrecht.

 

Vertragliche und deliktische Haftung

Wir machen Haftungsansprüche geltend oder verteidigen diese in unterschiedlichsten Konstellationen, insbesondere in den Bereichen:

  • Industriehaftung,
  • vertragliche Haftung wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung,
  • deliktische Haftung,
  • Produkthaftung,
  • Berufshaftung,
  • Organ- und Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzungen oder Missbrauch.

 

Industrieschäden und Produkthaftung

Industrieunfälle wie Brände, Explosionen, Umweltverschmutzungen oder schwere Arbeitsunfälle führen häufig zu technisch komplexen Streitigkeiten.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei:

  • der Ermittlung der Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure (Betreiber, Subunternehmer, Hersteller),
  • der Bewertung und Bezifferung materieller, betrieblicher und umweltbezogener Schäden,
  • der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen und Regressforderungen,
  • sowie der Verteidigung gegen zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftungsansprüche.

Diese Verfahren erfordern eine enge Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen und Gutachtern, deren Arbeit wir effizient koordinieren.

 

Personenschäden und Schadensersatz

Wir vertreten Versicherer, Unternehmen und verantwortliche Personen bei der Abwehr von Ansprüchen aus Personenschäden, insbesondere bei:

  • Arbeitsunfällen,
  • Verkehrsunfällen,
  • Behandlungsfehlern,
  • Schäden durch gefährliche Produkte.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere:

  • die medizinische Bewertung der Schäden (Funktionsbeeinträchtigung, Schmerzen, ästhetische Schäden),
  • die Berechnung wirtschaftlicher Schäden (Verdienstausfall, Behandlungskosten, Pflegebedarf),
  • sowie Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren zur endgültigen Regulierung der Ansprüche.

Darüber hinaus vertreten wir auch geschädigte Personen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

 

Baurechtliche Streitigkeiten

Die Bauwirtschaft ist häufig von spezifischen Streitigkeiten geprägt, insbesondere:

  • Baumängel und Konstruktionsfehler,
  • Gewährleistungsansprüche (zehnjährige Haftung, zweijährige Gewährleistung, Garantie der ordnungsgemäßen Fertigstellung),
  • Bauverzögerungen und Vertragsstrafen,
  • Streitigkeiten zwischen Bauherrn, Architekten und Bauunternehmen,
  • Schäden auf Baustellen und Haftungsfragen,
  • Nachunternehmerstreitigkeiten.

Unsere Expertise im Baurecht ermöglicht es uns, diese technisch anspruchsvollen Verfahren effizient zu führen und eng mit technischen Sachverständigen zusammenzuarbeiten.

Außergerichtliche und gerichtliche Gutachten: Sicherung von Beweisen

Sachverständigengutachten sind häufig ein entscheidender Faktor für den Ausgang technischer Streitigkeiten. Wir begleiten unsere Mandanten sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Gutachtenverfahren, um die technischen Tatsachen belastbar nachzuweisen.

 

Gerichtliches Sachverständigengutachten

Das vom Gericht angeordnete Sachverständigengutachten dient der Klärung technischer Fragestellungen und ist oftmals eine entscheidende Phase des Verfahrens.

Wir begleiten Sie in jeder Phase – von der Beantragung der Sachverständigenbestellung bis zum endgültigen Gutachten. Dabei unterstützen wir Sie aktiv bei Ortsterminen, prüfen sämtliche Unterlagen sorgfältig und reichen detaillierte Stellungnahmen zu vorläufigen Gutachtenergebnissen ein.

Weist das abschließende Gutachten Mängel oder Ungleichgewichte auf, fechten wir dieses präzise und entschlossen an.

Unser Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass sämtliche für Ihre Position relevanten Tatsachen berücksichtigt werden und die Analyse des Sachverständigen auf einer vollständigen und ausgewogenen Würdigung Ihres Falls beruht.

Unser kontinuierliches Mandat verfolgt ein zentrales Ziel: sicherzustellen, dass der Sachverständige alle für Ihre Position günstigen Aspekte berücksichtigt, sodass seine Analyse ein vollständiges und ausgewogenes Verständnis Ihres Falls widerspiegelt.

 

Außergerichtliche Gutachten und Gegengutachten

Vor oder parallel zu einem Gerichtsverfahren stellt die Einholung eines außergerichtlichen Gutachtens ein strategisches Instrument dar, um einen Sachverhalt objektiv zu bewerten und Ihre Position zu stärken. Dieses Instrument umfasst verschiedene, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Formen der Unterstützung:

  • das kontradiktorische Gutachten, das im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt wird, um eine gütliche Einigung zu fördern;
  • das Gegengutachten, das darauf abzielt, die Schlussfolgerungen eines ersten Gutachtens zu überprüfen und zu diskutieren;
  • das präventive Gutachten, das der Feststellung und Dokumentation eines Zustands oder Schadens vor Einleitung gerichtlicher Schritte dient;
  • sowie die Schadensbewertung durch unabhängige Sachverständige.

Unsere Aufgabe besteht darin, Sie bei der Wahl des geeignetsten Verfahrens zu beraten, den qualifizierten Sachverständigen auszuwählen und zu beauftragen sowie dessen Arbeit sowohl technisch als auch rechtlich zu begleiten. Die so abgesicherten Gutachtenergebnisse dienen anschließend dazu, Ihre Ansprüche zu untermauern – sei es im Rahmen von Verhandlungen oder zur Stärkung Ihrer Position in einem laufenden oder bevorstehenden Rechtsstreit.

Schiedsverfahren und Mediation: Alternative Streitbeilegungsmethoden

Angesichts der Komplexität und Dauer klassischer Gerichtsverfahren bieten alternative Streitbeilegungsverfahren zahlreiche Vorteile. Wir begleiten unsere Mandanten bei Schiedsverfahren und Mediationen und bieten damit oftmals schnellere und vertraulichere Alternativen zum staatlichen Gerichtsverfahren.

 

Handelsschiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist ein privates und einvernehmliches Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem die Parteien ihren Konflikt einem oder mehreren von ihnen ausgewählten Schiedsrichtern anvertrauen.

Unsere Kanzlei begleitet sämtliche Arten von Schiedsverfahren:

  • Ad-hoc-Schiedsverfahren (direkt zwischen den Parteien nach vereinbarten Regeln organisiert),
  • institutionelle Schiedsverfahren (verwaltet durch anerkannte Institutionen wie die ICC Paris, CMAP, LCIA oder ICC),
  • nationale und internationale Schiedsverfahren unabhängig vom betroffenen Wirtschaftssektor.

Zu den Vorteilen des Schiedsverfahrens gehören:

  • Vertraulichkeit (Verfahren und Schiedsspruch sind nicht öffentlich),
  • freie Wahl der Schiedsrichter (fachliche Expertise, neutrale Nationalität),
  • vergleichsweise schnelle Verfahrensdauer (6 bis 18 Monate gegenüber 3 bis 7 Jahren vor staatlichen Gerichten),
  • internationale Anerkennung von Schiedssprüchen gemäß dem New Yorker Übereinkommen.

 

Vertretung in Schiedsverfahren

Wir übernehmen die umfassende Vertretung in Schiedsverfahren:

  • Ausarbeitung von Schiedsklauseln in Verträgen,
  • Bildung des Schiedsgerichts und Auswahl der Schiedsrichter,
  • Erstellung von Schriftsätzen und Stellungnahmen,
  • Vorlage und Erörterung von Beweismitteln und Gutachten,
  • Vertretung in mündlichen Verhandlungen vor dem Schiedsgericht,
  • Vollstreckung oder Anfechtung von Schiedssprüchen.

Unsere Erfahrung im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit gewährleistet die Einhaltung aller verfahrensrechtlichen Besonderheiten und die Optimierung Ihrer Verfahrensstrategie.

 

Mediation und Schlichtung

Die Mediation ist ein einvernehmliches Verfahren, bei dem ein unabhängiger Mediator die Verhandlungen zwischen den Parteien begleitet, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen.

Wir begleiten insbesondere:

  • freiwillige Mediationen vor oder während eines Gerichtsverfahrens,
  • gerichtlich angeordnete Mediationen,
  • Unternehmensmediationen,
  • Schlichtungsverfahren vor Handelskammern.

Die Vorteile der Mediation umfassen:

  • Erhalt der Geschäftsbeziehung durch einen kooperativen Ansatz,
  • Schnelligkeit (wenige Sitzungen innerhalb von zwei bis drei Monaten),
  • kontrollierbare Kosten (gemeinsame Übernahme der Mediatorhonorare),
  • Kontrolle über die Lösung (die Parteien entscheiden selbst, der Mediator moderiert).

Unsere Aufgabe besteht darin, die Mediation vorzubereiten, unseren Mandanten während der Sitzungen zu begleiten und die erzielte Vereinbarung rechtlich so auszugestalten, dass sie vollstreckbar wird.

 

Wahl zwischen Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren und Mediation

Die Wahl des geeigneten Streitbeilegungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art des Konflikts (technisch, zwischenmenschlich, finanziell),
  • Beziehung zwischen den Parteien,
  • Dringlichkeit und Bedarf an einstweiligen Maßnahmen,
  • gewünschte Vertraulichkeit,
  • akzeptable Kosten und Verfahrensdauer.

Wir beraten Sie bei der Wahl des für Ihre Situation am besten geeigneten Verfahrens und sichern diese Entscheidung vertraglich ab (z. B. durch verpflichtende Mediationsklauseln oder Schiedsvereinbarungen).

Wirtschaftsstrafrecht: Verteidigung und Prävention

Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft Straftaten, die im Rahmen wirtschaftlicher und beruflicher Tätigkeiten begangen werden. Wir verteidigen Unternehmen und deren Führungskräfte in diesen besonders sensiblen Verfahren.

 

Wirtschafts- und Finanzstraftaten

Wir vertreten unsere Mandanten bei Ermittlungen und Verfahren wegen:

  • Untreue zulasten der Gesellschaft (abus de biens sociaux),
  • Missbrauch von Befugnissen oder Stimmrechten,
  • Ausschüttung fiktiver Dividenden,
  • Bankrottdelikten (Vermögensverschiebung, fehlerhafte Buchführung während eines Insolvenzverfahrens),
  • Betrug und Untreue,
  • Korruption und Einflussnahme.

Diese Straftaten können für Führungskräfte erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Freiheitsstrafen, hohe Geldbußen sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote.

Unsere Verteidigung verbindet strafrechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Für einen umfassenden Überblick über Risiken der Unternehmensführung empfehlen wir auch unsere Expertise im Bereich Restrukturierung und Krisenprävention.

 

Steuer- und Sozialversicherungsstraftaten

Wir vertreten Unternehmen und Führungskräfte in steuer- und sozialrechtlichen Verfahren mit strafrechtlichem Bezug, insbesondere wegen:

  • Steuerhinterziehung (Verschleierung von Einnahmen, Scheinrechnungen),
  • Schwarzarbeit,
  • unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung,
  • Verstößen gegen Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern.

Diese Verfahren können sowohl natürliche als auch juristische Personen erheblichen strafrechtlichen, finanziellen und administrativen Sanktionen aussetzen. Neben Geldbußen und Freiheitsstrafen stehen oftmals auch Reputation und wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel.

Unser Ansatz besteht darin, eine strategische und fundierte Verteidigung aufzubauen, die rechtliche Argumentation mit einer gründlichen Analyse der buchhalterischen, steuerlichen und sozialrechtlichen Aspekte des Falls verbindet.

 

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Wettbewerbswidrige Praktiken können auch strafrechtliche Relevanz haben, insbesondere:

  • kartellrechtswidrige Absprachen zwischen Wettbewerbern,
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung,
  • Behinderung von Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden.

Wir unterstützen sowohl im Bereich des Public Enforcement (z. B. bei Kronzeugenregelungen) als auch des Private Enforcement, sei es zur Abwehr von Schadensersatzklagen oder zur Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche.

 

Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen

Seit 2004 können Unternehmen strafrechtlich für Straftaten verantwortlich gemacht werden, die von ihren Vertretern in ihrem Namen begangen werden. Wir:

  • beraten bei der Einführung von Compliance-Programmen zur Prävention dieser Risiken,
  • verteidigen Unternehmen in Strafverfahren,
  • verhandeln über Konventionen gerichtlichen öffentlichen Interesses (CJIP), um ein Strafverfahren zu vermeiden.

Diese präventive und defensive Expertise schützt das Unternehmen und seine Reputation.

 

Verteidigung von Führungskräften

Wir bieten Führungskräften, gegen die ermittelt wird oder die strafrechtlich verfolgt werden, eine individuelle Verteidigung:

  • Unterstützung bei Polizeigewahrsam und Vernehmungen,
  • Aufbau und Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie,
  • Vertretung vor Strafgerichten (Strafgericht, Berufungsgericht, Kassationsgerichtshof),
  • Verhandlung von Strafvergleichen oder alternativen Sanktionen.

Unser Ziel besteht darin, die Freiheit und die berufliche Zukunft der Führungskraft zu schützen, indem wir das Fehlen einer betrügerischen Absicht oder das Vorliegen mildernder Umstände nachweisen. Zur präventiven Absicherung Ihrer Unternehmensführung empfehlen wir zudem unsere Expertise im Gesellschaftsrecht.

Steuer-, Sozialversicherungs- und URSSAF-Streitigkeiten: Spezialisierte Verteidigung

Auseinandersetzungen mit Steuer- und Sozialversicherungsbehörden erfordern ein hohes Maß an technischer Expertise, über die wir umfassend verfügen.

 

Steuerrechtliche Streitigkeiten

Wir vertreten Unternehmen in Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung, insbesondere bei:

  • Anfechtung von Steuernachforderungen nach Betriebsprüfungen (Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, sonstige Abgaben),
  • Einlegung von Rechtsbehelfen gegenüber der Verwaltung,
  • Verfahren vor den Steuergerichten (Verwaltungsgericht, Verwaltungsberufungsgericht, Staatsrat),
  • Verfahren wegen schwerwiegender Steuerverstöße und Widerspruch gegen Prüfungsmaßnahmen,
  • Streitigkeiten über Steuerzuschläge und Sanktionen.

Dank unserer Doppelkompetenz im präventiven Steuerrecht und Steuerstreitverfahren können wir die Verteidigungsstrategie optimieren und die rechtlich überzeugendsten Argumente identifizieren.

 

Arbeits- und Sozialrechtliche Streitigkeiten

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen Konflikte mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretungen, insbesondere:

  • Verfahren vor dem Arbeitsgericht (Kündigung, Mobbing, Diskriminierung, Umqualifizierung eines Vertrags in ein Arbeitsverhältnis),
  • Streitigkeiten mit Arbeitnehmervertretern (Behinderung der Arbeitnehmervertretung, Wahlanfechtungen),
  • gewerkschaftliche Verfahren,
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialplänen und Restrukturierungen.

Wir vertreten Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten, den ordentlichen Gerichten im Berufungsverfahren sowie vor dem Kassationsgerichtshof. Dabei streben wir ein Gleichgewicht zwischen rechtlicher Konsequenz und der Wahrung eines konstruktiven Betriebsklimas an. Ebenso unterstützen wir Arbeitnehmer, die rechtliche Hilfe in Konflikten mit ihrem Arbeitgeber benötigen.

 

URSSAF- und Sozialversicherungsstreitigkeiten

Nachforderungen der URSSAF können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir fechten insbesondere an:

  • Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen (Umqualifizierung von Verträgen, Aberkennung von Steuer- oder Beitragsvergünstigungen, Sachbezüge),
  • Zuschläge und Verzugsstrafen,
  • Haftungsfragen innerhalb von Unternehmensgruppen (gemeinsame Arbeitgeberstellung),
  • Verfahren im Zusammenhang mit Schwarzarbeit.

URSSAF-Verfahren weisen spezifische Verfahrensregeln auf (Schlichtungskommission, Sozialgerichte), die wir beherrschen, um Ihre Interessen wirksam zu verteidigen.

 

Streitigkeiten im Bereich Altersvorsorge und Zusatzversorgung

Wir bearbeiten außerdem Streitigkeiten mit Renten- und Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere:

  • Anfechtung der Berechnung von Rentenansprüchen,
  • Streitigkeiten über betriebliche Zusatzversorgungssysteme,
  • Verfahren betreffend Krankengeld und Invaliditätsleistungen,
  • Konflikte mit Krankenkassen, Zusatzversicherungen und Gruppenversicherungen.

Warum Coffra group für Ihre Prozessführung wählen?

Unser Ansatz verbindet technische Exzellenz, pragmatische Strategie und internationale Ausrichtung.

 

Zweisprachiges deutsch-französisches Anwaltsteam

Unser Team vereint französische Rechtsanwälte (zugelassen bei den Anwaltskammern von Paris und Straßburg) sowie deutsche Rechtsanwälte mit Vertretungsbefugnis in beiden Ländern.

Diese Doppelkompetenz ist besonders wertvoll für:

  • grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen Frankreich und Deutschland,
  • die Vertretung französischer Tochtergesellschaften deutscher Unternehmensgruppen und umgekehrt,
  • die Koordination von Verfahren in mehreren Gerichtsbarkeiten.

Dank unserer Dreisprachigkeit (Französisch, Deutsch und Englisch) kommunizieren wir effizient mit allen Beteiligten. Dadurch können wir Ihre Streitigkeiten bis ins kleinste Detail verstehen und Sie präzise und wirkungsvoll in Ihrer eigenen Sprache vertreten.

 

Interdisziplinäre Expertise

Über die reine Prozessführung hinaus vereinen unsere Teams Kompetenzen in den Bereichen Rechnungswesen, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht.

Diese Interdisziplinarität stärkt unsere Prozessstrategie durch:

  • ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher und finanzieller Zusammenhänge,
  • die Fähigkeit, die Stichhaltigkeit Ihrer Position auch technisch nachzuweisen,
  • die Abstimmung mit steuerlichen und buchhalterischen Aspekten des Falls,
  • eine ganzheitliche Betrachtung möglicher Folgewirkungen.

Dieser integrierte Ansatz maximiert Ihre Erfolgsaussichten und optimiert die Verteidigung Ihrer Interessen.

 

Pragmatische Prozessstrategie

Wir führen Rechtsstreitigkeiten nicht um jeden Preis. Unsere strategische Analyse berücksichtigt:

  • die tatsächlichen Erfolgsaussichten,
  • das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Verfahrenskosten im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis),
  • die voraussichtliche Verfahrensdauer und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
  • Reputationsrisiken,
  • Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in jeder Phase des Verfahrens.

Diese strategische Klarheit ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen über die Einleitung oder Fortführung eines Rechtsstreits zu treffen.

 

Engagement und Durchsetzungsstärke

Sobald ein Verfahren eingeleitet ist, vertreten wir Ihre Interessen mit Entschlossenheit und Nachdruck.

Unser Ansatz umfasst:

  • eine sorgfältige Vorbereitung der Akten und die Antizipation gegnerischer Argumente,
  • qualitativ hochwertige Schriftsätze und Stellungnahmen,
  • überzeugende mündliche Vertretung vor Gericht,
  • hohe Reaktionsfähigkeit in Eilverfahren.

Diese Durchsetzungsstärke in Verbindung mit unserer technischen Präzision maximiert Ihre Erfolgschancen.

 

B-Corp-Zertifizierung und Ethik

Unsere B-Corp-Zertifizierung unterstreicht unser Engagement für eine ethische Prozessführung.

Wann immer möglich, bevorzugen wir ausgewogene Lösungen, halten uns strikt an die berufsethischen Regeln und berücksichtigen soziale Auswirkungen bei der Entwicklung unserer Prozessstrategien.

FAQ – Prozessführung, Schiedsverfahren und Mediation

Wann sollte man Klage erheben, anstatt zu verhandeln?

Was ist der Unterschied zwischen Schiedsverfahren und Mediation?

Was ist ein Eilverfahren (Référé) und wann wird es eingesetzt?

Wie läuft ein Schiedsverfahren ab?

Welche Wirtschaftsstraftaten kommen am häufigsten vor?

Are you interested in this subject?

Kontaktieren Sie unser Team

  • picto ouvrir infos expert
    picto fermer infos expert
    NicolaCHAUDESSOLLE

    Partner, Rechtsanwältin, Avocat au Barreau de Paris

    "Ich begleite internationale Konzerne bei ihrer Ansiedlung und Entwicklung auf dem französischen Markt, indem ich sie im Handels-, Transport- und Logistikrecht berate und sie aktiv bei Vertragsverhandlungen mit ihren Partnern unterstütze."
    Zur Seite des Experten
    NicolaCHAUDESSOLLE
    image

    Partner, Rechtsanwältin, Avocat au Barreau de Paris

  • picto ouvrir infos expert
    picto fermer infos expert
    Jörg Letschert

    Associé, Rechtsanwalt, Avocat au Barreau de Paris

    Zur Seite des Experten
    Jörg Letschert
    image

    Associé, Rechtsanwalt, Avocat au Barreau de Paris

  • picto ouvrir infos expert
    picto fermer infos expert
    MarcPLEGER

    Partner, Avocat au Barreau de Paris

    „Ich begleite französische und internationale Mandanten, insbesondere deutschsprachige, in komplexen Handelsstreitigkeiten, die Haftungs-, Vertrags- und Insolvenzverfahren umfassen, sowohl beratend als auch in der Vertretung vor allen französischen Zivil- und Handelsgerichten.“
    Zur Seite des Experten
    MarcPLEGER
    image

    Partner, Avocat au Barreau de Paris

  • picto ouvrir infos expert
    picto fermer infos expert
    Françoise Sitterlé

    Associée, Avocat au Barreau de Paris

    "Ich begleite hauptsächlich französische Tochtergesellschaften internationaler Konzerne bei komplexen Fusionen und Übernahmen, Unternehmensrestrukturierungen, Insolvenzverfahren sowie bei der Verhandlung von Handelsverträgen – sowohl beratend als auch prozessual – mit besonderer Expertise in den deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen."
    Zur Seite des Experten
    Françoise Sitterlé
    image

    Associée, Avocat au Barreau de Paris

  • picto ouvrir infos expert
    picto fermer infos expert
    ClaireWOLFER

    Avocate au Barreau de Strasbourg

    „Ich berate französische und internationale Mandanten im Bereich des Handelsstreits, insbesondere in der Industrie-, Vertriebs- und Umweltbranche. Mein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung von Industrieschäden, technischen Gerichtsgutachten und der vertraglichen Haftung.“
    Zur Seite des Experten
    ClaireWOLFER
    image

    Avocate au Barreau de Strasbourg

Kontaktieren Sie unser Team

Kontaktieren Sie unser Team