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Eintreibung von Forderungen

Die Kanzlei SOFFAL berät und begleitet Sie bei allen Schritten, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Kundenforderungen einzuziehen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in deutscher oder französischer Sprache auf der Grundlage unserer langjährigen Kompetenz in diesem Bereich.

Um die Zahlung Ihrer überfälligen Forderungen schnell und einfach zu erreichen, bieten wir eine Reihe von Dienstleistungen an, die speziell auf den Forderungseinzug ausgerichtet sind.  

  • Eine maßgeschneiderte Lösung 

Nach einer gründlichen Analyse Ihrer Situation bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an, die sowohl auf Ihre Erwartungen als auch auf die Besonderheiten der Forderung zugeschnitten ist. Dabei stützen wir uns auf alle französischen Bestimmungen und das europäische Gemeinschaftsrecht, um Ihnen eine effiziente und schnelle Eintreibung zu gewährleisten. 

  • Eine Lösung zu geringen Kosten 

Unsere Honorare werden von Beginn unserer Kontaktaufnahme an festgelegt, so dass Sie sich auf einen festen, im Voraus festgelegten Kostenbetrag verlassen können. Dank unserer Unterstützung können Sie sich voll und ganz auf die Entwicklung Ihres Unternehmens und Ihrer neuen Kundenbeziehungen konzentrieren. Sie sparen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. 

  • Eine effiziente Lösung 

Im Durchschnitt führen 25% der Fälle unmittelbar nach Übernahme des Falls durch unsere Kanzlei zur sofortigen Zahlung der fälligen Forderung durch den Schuldner. 

Die Eintreibung Ihrer Forderungen darf nicht vernachlässigt werden, denn sie hat eine doppelte Wirkung: Sie führt nicht nur zu einer nicht zu vernachlässigenden Erhöhung Ihrer Liquidität, sondern ermöglicht auch die Realisierung eines außerordentlichen Gewinns, sobald die unbezahlte Forderung buchhalterisch bereits als Verlust abgeschrieben wurde. 

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Marc PLEGER berät seit über 15 Jahren französische und ausländische - hauptsächlich deutsche und österreichische – Unternehmen, mit und ohne ständiger Präsenz in Frankreich, in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Marc PLEGER, Partner, Avocat au Barreau de Paris

Siehe Sachverständigenakte
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