BERECHNUNG DES ENTSCHÄDIGUNGSBETRAGS IM FALLE EINER RECHTSWIDRIGEN ENTLASSUNG
Der Anspruch auf Beteiligung am Unternehmensgewinn ist nicht Bestandteil des Arbeitslohns
Der Anspruch auf Beteiligung am Unternehmensgewinn ist nicht Bestandteil des Arbeitslohns
Rücknahme der Kündigung nur bei Zustimmung der Arbeitnehmer
EDITORIAL :DIE FRANZÖSISCHE STAATSKRISE
Verurteilung eines bereits ausgeschiedenen Gesellschafters
Eine interessante Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes („Conseil d’Etat“) vom 21. Dezember 2022
Der Arbeitgeber ist zu Präventivmaßnahmen verpflichtet