VERBOT VON TELEFONISCHEN KUNDENWERBUNGEN AM WOCHENENDE
Verwaltungsdekret vom 13. Oktober 2022 regelt weitere Einzelheiten. Durch das Verwaltungsdekret vom 13. Oktober 2022 - anwendbar ab dem 1. März 2023 - wird die telefonische Kundenwerbung von Unternehmen weiter eingeschränkt. Zunächst wird jegliche Werbung am Wochenende verboten. Darüber hinaus sind alle weiteren telefonischen Werbungen nur zwischen 10 und 13 Uhr und 14 bis 20 Uhr gestattet.
Soweit ein Einverständnis des Konsumenten vorliegt, kann das werbende Unternehmen zu jedem beliebigen Zeitpunkt anrufen. Die Beweislast für das erteilte Einverständnis liegt bei dem Unternehmen.
Darüber hinaus kann ein Unternehmen bei einem Konsumenten nur höchstens viermal pro Monat eine telefonische Werbung vornehmen. Soweit eine Werbung verweigert wurde, kann eine erneute erst 60 Tage danach wiederholt werden.