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UNBERECHTIGTE ENTLASSUNG EINES ARBEITNEHMERS

Der Vergleich zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist nichtig Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden häufig, um zeitraubende und kostspielige Arbeitsprozesse zu vermeiden, im Rahmen von Vergleichen beendet.

Im vorliegenden Sachverhalt war ein Außendienstmitarbeiter wegen schwerer Verfehlungen entlassen worden. Zwei Wochen später wurde zwischen dem Arbeitgeber und dem Entlassenen ein Vergleich geschlossen. Danach verzichtete der Mitarbeiter gegen Gewährung einer Entschädigung auf eine Klage beim Arbeitsgericht. Der Vergleich war nichtig, denn er beruhte auf vom Arbeitgeber geltend gemachten Anschuldigungen, wie unzureichende kommerzielle Erfolge, mangelnde Kundenwerbungsaktionen, keine Erwiderung auf die Aufforderung des Vorgesetzten, einen Aktionsplan vorzulegen, Verweigerung der neuen, vorgeschlagenen Arbeitsstellen usw., die keine Rechtfertigung für eine Entlassung wegen schwerer Verfehlungen darstellten. Die Kündigung war deshalb mangels bestehender seriöser Gründe rechtswidrig.

Damit war auch der Vergleich, dem die Einräumung von gegenseitig gemachten Konzessionen fehlte, nichtig.

Der Arbeitnehmer war somit völlig frei, den rechtswidrigen Abbruch seines Arbeitsvertrages vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen. Das Urteil wurde vom Kassationsgericht mit seiner Entscheidung vom 13. September 2023 bestätigt.