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NEWSLETTER : EPR Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich

Am 30. November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung zur Stärkung der Rahmenbedingungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die neuen Regeln zielen darauf ab, den Verpackungsmüll zu reduzieren und die Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Verpackungen zu fördern, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

Haushalts- und Gewerbeverpackungen unterliegen neben zahlreichen anderen Produkten aber bereits heute zahlreichen europäischen und nationalen Regelungen, die insoweit eine „Erweiterte Herstellerverantwortung“ („EPR“) etablieren und den betroffenen Herstellern und Händlern zahlreiche Pflichten auferlegen. In den kommenden Jahren werden sich diese Vorschriften mit dem neuen Verordnungsentwurf voraussichtlich noch verschärfen.

Auf nationaler Ebene wird die Umsetzung des frz. Kreislaufwirtschaftsgesetzes (sog. „AGEC“) fortgesetzt. Zum 1. Januar 2023 traten neue Maßnahmen in Kraft:

  • Wiederverwendung von Verpackungen: Verpflichtung zur Wiederverwendung von Verpackungen je nach Umsatzvolumen des Herstellers. Derzeit gilt die Verpflichtung für Hersteller mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro ;
  • Verbot von Einwegverpackungen in Schnellrestaurants (Verzehr vor Ort);
  • Verbot bestimmter Mikroplastiken in einigen spezifischen Produkten ;
  • Rücknahme von gebrauchten Produkten in Geschäften: 2023 wird die Verpflichtung zur Rücknahme von gebrauchten Produkten in Geschäften auf Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel sowie Heimwerker- und Gartenartikel ausgeweitet.

Mithilfe des anliegenden Merkblattes informiert Sie unsere Kanzlei über die Produkte, die der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterfallen und die Verpflichtungen, die daraus für die Unternehmen resultieren.

Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen betreffend die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften zur Verfügung.

"Ich begleite internationale Konzerne bei ihrer Ansiedlung und Entwicklung auf dem französischen Markt, indem ich sie im Handels-, Transport- und Logistikrecht berate und sie aktiv bei Vertragsverhandlungen mit ihren Partnern unterstütze."

Nicola CHAUDESSOLLE, Partner, Rechtsanwältin, Avocat au Barreau de Paris

Siehe Sachverständigenakte

„Ich berate französische und internationale Mandanten im Bereich des Handelsstreits, insbesondere in der Industrie-, Vertriebs- und Umweltbranche. Mein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung von Industrieschäden, technischen Gerichtsgutachten und der vertraglichen Haftung.“

Claire WOLFER, Avocate au Barreau de Strasbourg

Siehe Sachverständigenakte
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