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Mitarbeitergespräche und Jahresgespräche: Was Arbeitgeber wissen müssen

Mitarbeitergespräche sind ein wesentliches Instrument, um Leistung zu bewerten, die berufliche Entwicklung zu fördern und rechtliche Pflichten einzuhalten. Einige Gespräche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere freiwillig – aber für die HR-Strategie sehr empfehlenswert.

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1. Fachliches Gespräch (Entwicklungsgespräch) – Gesetzliche Pflicht

Das fachliche Gespräch muss stattfinden:

  • alle zwei Jahre,
  • oder bei Rückkehr eines Mitarbeiters nach längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit, Krankheit).

Ziel: Austausch über die berufliche Entwicklung und Weiterbildungsmaßnahmen.

Bei Nichtdurchführung droht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Zahlung von 3.000 € auf das Weiterbildungskonto (CPF) des Arbeitnehmers

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2. Bewertungsgespräch – Freiwillig, aber wertvoll

Das Bewertungsgespräch ist nicht obligatorisch, bietet aber große Vorteile:

  • Bewertung der Leistung,
  • Einschätzung der Kompetenzen.

Ohne regelmäßige Bewertungsgespräche ist es schwierig, eine mangelhafte Leistung nachzuweisen. Lehnt ein Mitarbeiter die Teilnahme ab, kann der Arbeitgeber ein Disziplinarverfahren einleiten

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3. Gespräch zur Überprüfung der Tagespauschale („forfait-jours“)

Dieses Gespräch ist verpflichtend und muss mindestens einmal jährlich stattfinden.

Ziele:

  • Überprüfung der Arbeitszeitregelung,
  • Sicherstellung der Arbeitsbelastungskontrolle,
  • Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben.

Wird das Gespräch nicht organisiert, kann die Tagespauschale unwirksam werden. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Nachzahlungen für Überstunden

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4. Gespräch über Home Office

Mit der Zunahme der Telearbeit ist dieses Gespräch heute unverzichtbar.
Inhalte:

  • Besprechung der Arbeitsbedingungen,
  • Analyse der Arbeitsbelastung,
  • Sicherung der Motivation und Gesundheit der Mitarbeiter
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5. Individuelles Gespräch zu Beginn eines Mandats

Für Betriebsrats- oder Gewerkschaftsvertreter ist ein Gespräch zu Beginn des Mandats vorgesehen.
Es dient dazu, die praktischen Modalitäten der Mandatsausübung im Unternehmen festzulegen.

Dieses Gespräch ist verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.

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Warum die Vorbereitung von Mitarbeitergesprächen entscheidend ist

  • Einhaltung der gesetzlichen Pflichten,
  • Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung,
  • Identifikation von Weiterbildungs- und Entwicklungsbedarf,
  • Steigerung der Unternehmensleistung.

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Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung aller Mitarbeitergespräche – von Pflichtterminen bis hin zu strategischen HR-Instrumenten.

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    Partner, Avocat au Barreau de Paris

    "Seit fast 30 Jahren begleite ich die französischen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und bei M&A-Transaktionen – von der Gründung bis zur Auflösung. Dabei betreue ich sowohl laufende gesellschaftsrechtliche Themen als auch komplexe Transaktionen wie Umstrukturierungen oder Akquisitionen und berücksichtige stets juristische, operative und interkulturelle Aspekte."
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    GabrielleMENARD

    Avocat au Barreau de Paris

    "Ich begleite meine Mandanten während des gesamten Arbeitsverhältnisses, von der Einstellung bis zur Beendigung, bei der Verwaltung internationaler Mobilität, der kollektiven Beziehungen, individuellen und kollektiven Kündigungsverfahren sowie bei der Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten und sorge dafür, dass ihre Praktiken in einem internationalen Umfeld rechtssicher sind."
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    „Ich begleite internationale Unternehmensgruppen, hauptsächlich deutsche und französische, in allen Fragen des französischen Arbeitsrechts, sowohl beratend als auch im Prozessrecht. Dabei habe ich besondere Expertise in der Begleitung von Unternehmen in Schwierigkeiten entwickelt, insbesondere bei Insolvenzverfahren, Restrukturierungen und der Lohnfortzahlungsgarantie (AGS).“
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    Avocate au Barreau de Strasbourg

    „Ich begleite Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bei der strategischen Bewältigung arbeitsrechtlicher und personalbezogener Fragestellungen – insbesondere im Rahmen von Entwicklungs-, Umstrukturierungs- oder Transformationsprozessen. Ich unterstütze sie im Umgang mit Behörden, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei internen Untersuchungen – mit maßgeschneiderter und fundierter rechtlicher Beratung in jeder Phase des Wandels."
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    „Seit über 20 Jahren unterstütze ich französische lokale und internationale Unternehmen im Arbeitsrecht und HR-Beratung, mit Erfahrung in den Branchen Industrie, Verkehr, Digitalisierung und Gesundheitswesen. Ich sehe mich als strategischer Partner meiner Mandanten und begleite sie bei Umstrukturierungen, Fusionen, Unternehmensgründungen und Restrukturierungen. Dabei arbeite ich sowohl beratend in der täglichen Arbeitsbeziehung und bei kollektiven Verhandlungen als auch in Prozessen vor der URSSAF, der Arbeitsaufsicht, den Arbeitsgerichten und im Sozialversicherungsrecht.“
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    Fanny Vançon-Ziad

    Avocate au Barreau de Strasbourg

    „Ich berate französische und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts – sowohl beratend als auch prozessual – insbesondere bei der täglichen Betreuung individueller und kollektiver Arbeitsverhältnisse, bei Reorganisationsprojekten, internationaler Mitarbeitermobilität und Sozialversicherungsprüfungen, insbesondere durch die URSSAF."
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