Französische Digitalsteuer ist verfassungskonform: Entscheidung des Conseil Constitutionnel
Die französische GAFA-Steuer auf digitale Dienstleistungen großer Tech-Konzerne wurde vom Conseil Constitutionnel für verfassungsgemäß erklärt. Was das für internationale Unternehmen bedeutet – und welche rechtlichen Rahmenbedingungen jetzt gelten.
Hintergrund: Die französische Steuer auf digitale Dienstleistungen
Frankreich hat mit der Loi n° 2019-759 vom 24. Juli 2019 eine Sondersteuer für große Digitalunternehmen eingeführt, die sogenannte „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Ziel dieser Maßnahme war es, internationale Tech-Konzerne mit erheblichem Umsatz in Frankreich gemäß Ihren Tätigkeiten in Frankreich zu besteuern, auch wenn sie nicht in Frankreich ansässig sind.
Die Steuer betrifft Unternehmen mit:
- einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro, und
- einem Umsatz von mehr als 25 Millionen Euro in Frankreich, aus bestimmten digitalen Dienstleistungen.
Entscheidung vom 12. September 2025 – Die Steuer ist verfassungskonform
Entscheidung des Conseil Constitutionnel (Nr. 2025-1157 QPC)
Am 12. September 2025 hat der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Digitalsteuer bestätigt. Konkret ging es um die Artikel 299, 299 bis und 299 quater des französischen Steuergesetzbuchs (CGI), sowie um die Übergangsregelung für das Jahr 2019.
Der Conseil Constitutionnel beschließ, dass:
- Die Steuer nicht gegen das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz und gegenüber öffentlichen Abgaben verstößt,
- Die Bemessungskriterien objektiv und sachgerecht sind,
- Kein diskriminierender Unterschied zwischen französischen und ausländischen Unternehmen gemacht wird,
- Die Steuer nicht übermäßig belastend ist.
Neue Kodifizierung ab 2024 und 2025
Seit dem 1. Januar 2024 sind die Bestimmungen zur Digitalsteuer im Code des impositions sur les bénéfices et les services (CIBS) unter den Artikeln L 453-45 ff. kodifiziert. Die Details zur Meldung und Zahlung sind seit dem 1. Januar 2025 in den Artikeln A 453-19 ff. des CIBS geregelt.
Bedeutung für internationale Unternehmen
Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Anwendung der französischen Digitalsteuer. Unternehmen, die in Frankreich digitale Dienstleistungen erbringen, sollten prüfen, ob sie unter die Regelung fallen.
Für international tätige Konzerne bedeutet dies:
- Klarheit über die Steuerpflicht in Frankreich,
- Vermeidung von Rechtsrisiken bei der Nichteinhaltung der Vorschriften,
- Notwendigkeit, interne Prozesse zur Steuererklärung und -zahlung entsprechend anzupassen.
Unsere Expertise im Bereich Digitales Recht
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Fazit
Mit seiner Entscheidung vom 12. September 2025 hat der Conseil Constitutionnel die französische Digitalsteuer rechtlich gefestigt. Für international tätige Digitalunternehmen ist dies ein klarer Handlungsaufruf, ihre Frankreich-Aktivitäten steuerlich und rechtlich zu überprüfen. Die Coffra group steht Unternehmen hierbei als kompetenter Partner zur Seite.
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Er ersetzt keine individuelle Beratung durch qualifizierte Experten.
Die Coffra group übernimmt keine Haftung für etwaige Entscheidungen, die auf Basis dieses Beitrags getroffen werden.
Bitte lassen Sie sich vor konkreten Maßnahmen von einem Fachberater individuell beraten.
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