Frankreich 2025: Neue Zinssätze für steuerlich abzugsfähige Gesellschafterdarlehen (Comptes courants d’associés)
Viele deutsche Unternehmen finanzieren ihre französischen Tochtergesellschaften über sogenannte Comptes courants d’associés – Gesellschafterdarlehen, die über die Kapitalbeteiligung hinausgehen. Dabei ist entscheidend, wie hoch die Zinsen auf diese Darlehen angesetzt werden. Denn in Frankreich sind nur bestimmte Zinssätze steuerlich abzugsfähig. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen aktuellen Überblick zu den abzugsfähigen Zinssätzen in Frankreich für 2025, basierend auf dem offiziellen Avis ECOT2518222V der französischen Steuerverwaltung.
Was sind Comptes courants d’associés?
Comptes courants d’associés sind Kreditkonten von Gesellschaftern, über die Geldmittel der Gesellschafter der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Solche Finanzierungen sind in Frankreich gängige Praxis – jedoch nur steuerlich vorteilhaft, wenn der Zinssatz innerhalb der von der Finanzverwaltung anerkannten Grenzen bleibt.
Steuerlich abzugsfähige Zinssätze – 2. Quartal 2025
Gemäß dem Avis ECOT2518222V vom 25. Juni 2025 wurde der durchschnittliche Marktzins wie folgt festgelegt:
- 4,60 % – durchschnittlicher effektiver Zinssatz für variabel verzinste Unternehmenskredite mit mehr als zwei Jahren Laufzeit.
Dies ist der maßgebliche Richtwert für die steuerliche Anerkennung von Zinsaufwendungen auf Gesellschafterdarlehen im zweiten Quartal 2025.
Maximal abzugsfähige Zinssätze je nach Abschlusszeitraum
Für Unternehmen mit einem zwölfmonatigen Geschäftsjahr, das zwischen dem 30. Juni und dem 29. September 2025 endet, gelten folgende Zinshöchstsätze zur steuerlichen Abzugsfähigkeit:
Abschlusszeitraum |
Maximal abzugsfähiger Zinssatz |
30. Juni bis 30. Juli 2025 |
5,16 % |
31. Juli bis 30. August 2025 |
5,07 % |
31. August bis 29. September 2025 |
4,97 % |
Werden höhere Zinsen angesetzt, ist der übersteigende Betrag nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig – was die steuerliche Belastung der französischen Gesellschaft erhöhen kann.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Wenn Sie als deutsche Muttergesellschaft ein Unternehmen in Frankreich betreiben, sollten Sie:
- regelmäßig die aktuellen Referenzzinssätze der französischen Finanzverwaltung prüfen,
- Zinssätze für Gesellschafterdarlehen innerhalb der zulässigen Grenzen gestalten,
- und sämtliche Vereinbarungen und Zahlungsflüsse dokumentieren und begründen (z. B. durch Marktvergleiche oder Verrechnungspreisdokumentationen).
Coffra group – Steuerrechtliche Beratung in Frankreich
Als deutsch-französisches Beratungsunternehmen mit Fokus auf grenzüberschreitende Strukturen bieten wir maßgeschneiderte Unterstützung für deutsche Unternehmen in Frankreich. Wir beraten Sie bei:
- der steueroptimalen Gestaltung von Gesellschafterdarlehen,
- der Einordnung von Zinsen nach französischem Steuerrecht,
- sowie bei Verrechnungspreisfragen und grenzüberschreitender Finanzierung.
Disclaimer – Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Vor jeder geschäftlichen Entscheidung sollten Sie den Rat eines qualifizierten Steuerexperten einholen. Coffra group übernimmt keine Haftung für Handlungen, die aufgrund dieses Artikels vorgenommen werden.