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ERHÖHUNG DES FRANZÖSISCHEN MINDESTLOHNS („SMIC“) ZUM 1. MAI 2023

Der neue Mindeststundenlohn beträgt nunmehr 11,52 € Aufgrund der hohen Inflation wurde die von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen („Code du travail“ Art. L 3231-5) vorgesehene automatische Erhöhung des „SMIC“ zum 1. Mai 2023 umgesetzt. Der Mindeststundensatz (brutto) erhöhte sich damit von bisher 11,27 € auf 11,52 €, was einem Anstieg von 2,22% entspricht.

Das Bruttomonatsgehalt stieg somit:

  • auf 1.747,20 € bei einer 35-Stundenwoche
  • auf 1.966,85 € bei einer tarifvertraglich vereinbarten 39-Stundenwoche und einem ebenfalls tarifvertraglich vereinbarten 10%igen Zuschlag auf die 36. bis 39. Stunden
  • auf 1.996,80 € bei einer tarifrechtlich vereinbarten 39-Stundenwoche und einem ebenfalls tarifvertraglich vereinbarten 25%igen Zuschlag auf die 36. bis 39. Stunden.

Des Weiteren erfolgte eine Erhöhung des Mindestsatzes für die Berechnung der Sachbezugsleistungen für Speisen in Restaurants und Hotels von 4,01 € auf 4,10 €.