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DIE ABFINDUNGSANSPRÜCHE BEI UNBERECHTIGTEN KÜNDIGUNGEN GEMÄSS DEM „BARÈME MACRON“ SIND DEFINITIV FESTGESCHRIEBEN

Nochmalige Klarstellung durch das Urteil des Kassationsgerichts vom 1. Februar 2023 In dem Urteil des Kassationsgerichts vom 1. Februar 2023 wurde nochmals unmissverständlich die Rechtsgültigkeit des „Barème Macron“ für die Festlegung der Abfindungsansprüche bei unberechtigten Kündigungen bestätigt. Wir berichteten bereits ausführlich in mehreren DiagnosticNews-Ausgaben (vgl. Nr. 180 und 193) über diese Problematik und ihren langen Leidensweg bis zum höchstrichterlichen Schlussstrich.

Die obige Entscheidung des Kassationsgerichtes gibt hierzu eine weitere Illustration: Sie hob das Urteil eines Berufungsgerichtes auf, das wiederum versucht hatte, der gekündigten Arbeitnehmerin einen höheren Abfindungsanspruch als dies der „Barème Macron“ vorsah, nämlich elf Monatsgehälter statt sechs, zuzusprechen.

Als Begründung hatte das Berufungsgericht verschiedene, bei der Klägerin liegende, belastende Umstände angeführt. So war es der Klägerin nicht gelungen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und darüber hinaus stand ihr nunmehr auch kein Arbeitslosengeld mehr zu. Des Weiteren musste sie noch eine unterhaltsberechtigte Tochter versorgen, und letztlich hatte ihr ehemaliger Arbeitgeber ihr auch keine Fortbildungsmaßnahmen angeboten.