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Beteiligungsprämie: Ist Ihr Unternehmen von den neuen Pflichten betroffen?

Ab 2025 sind Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitenden verpflichtet, ein System zur Beteiligung am Unternehmensgewinn einzuführen, sofern sie bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen. Doch was genau bedeutet das? Welche Optionen stehen zur Verfügung? Und welche Auswirkungen hat dies auf Ihr Unternehmen? Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, hat die Coffra group eine spezielle Newsletter-Ausgabe zu diesem Thema erstellt, die Sie jetzt kostenlos herunterladen können.

In dieser Ausgabe erfahren Sie:

  • Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
  • Welche Beteiligungsmodelle es gibt (z. B. Gewinnbeteiligung, Prämien, PPV),
  • die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen und
  • einen Überblick über den regulatorischen Zeitrahmen.

Laden Sie jetzt den Newsletter zur Beteiligungsprämie (PDF) herunter.

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Unser interdisziplinäres Team aus Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Fachexperten unterstützt Sie gerne bei:

  • der Analyse Ihrer Situation,
  • der Auswahl des passenden Modells und der Vertragsgestaltung.
  • der Vertragsgestaltung sowie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
  • sowie der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unterstützungsbedarf gerne jederzeit.

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    Emilie Campbell

    Directrice Adjointe pôle paie

    #Gehaltsabrechnung Verwaltung, Finanzen, Buchhaltung
    "Ich begleite unsere französischen und internationalen Mandanten bei der Implementierung und Überwachung ihrer Lohn- und Gehaltssysteme in Frankreich, sorge für technische Qualität und Koordination mit den Hauptsitzen und biete gemeinsam mit unserem Steuerteam spezielle Expertise im Bereich der internationalen Mobilität an."
    Zur Seite des Experten
    Emilie Campbell
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    Directrice Adjointe pôle paie

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    GabrielleMENARD

    Avocat au Barreau de Paris

    "Ich begleite meine Mandanten während des gesamten Arbeitsverhältnisses, von der Einstellung bis zur Beendigung, bei der Verwaltung internationaler Mobilität, der kollektiven Beziehungen, individuellen und kollektiven Kündigungsverfahren sowie bei der Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten und sorge dafür, dass ihre Praktiken in einem internationalen Umfeld rechtssicher sind."
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    GabrielleMENARD
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    Avocat au Barreau de Paris

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