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Auslegung von Kündigung und Entlassung im französischen Arbeitsrecht: Fall eines Chefkochs in Frankreich

In einem französischen Arbeitsrechtsfall wurde die Frage geklärt, ob ein Chefkoch seine Kündigung selbst eingereicht hatte oder ob ihm der Arbeitgeber unrechtmäßig gekündigt hatte. Der Fall dreht sich um die Auslegung einer Kündigung und die rechtlichen Konsequenzen der Vertragsbeendigung im französischen Arbeitsrecht.

In einem französischen Arbeitsrechtsfall ging es um die Frage, ob der Chefkoch eines Restaurants in Frankreich selbst gekündigt hatte oder ob ihm vom Arbeitgeber eine unrechtmäßige Kündigung ausgesprochen worden war. Der Arbeitnehmer, ein Chefkoch, erschien nicht mehr zur Arbeit, woraufhin der Arbeitgeber ihn in einem eingeschriebenen Brief aufforderte, seine Abwesenheit zu erklären und die Arbeit wiederaufzunehmen.

Der Chefkoch ging davon aus, dass er eine Kündigung erhalten hatte, da der Brief seines Arbeitgebers seiner Ansicht nach ein nicht formell genug verfasstes Kündigungsschreiben darstellte. Er klagte daraufhin vor dem französischen Arbeitsgericht auf Feststellung einer unbegründeten Kündigung.

Der Arbeitgeber hingegen argumentierte, der Chefkoch habe seinerseits selbst gekündigt. Im Berufungsverfahrenwurde die Klage von beiden Parteien abgewiesen, da das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, ob der Arbeitnehmer tatsächlich die feste Absicht hatte, zu kündigen, oder ob der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden wollte.

Das Kassationsgericht Frankreichs entschied am 18. September 2024, dass es sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber klar war, dass der Arbeitsvertrag beendet war. Es oblag nun dem Eingangsgericht zu entscheiden, wem die Vertragsbeendigung zuzuschreiben war, um die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen festzulegen.

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