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POLIZEILICH BESCHLAGNAHMTER PKW EINES ALKOHOLISIERTEN FAHRERS

Der Verkäufer kann seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des Kassationsgerichtes vom 28. Februar 2024 zugrunde: Der Inhaber eines Pkws wurde wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, und obwohl ihm der Führerschein vorübergehend entzogen worden war, zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt.

Vor dem Kassationsgericht widersprach der Beschuldigte der Beschlagnahmung und machte dabei geltend, dass das Fahrzeug weiterhin unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehen würde. Danach konnte er erst mit Begleichung des gesamten Kaufpreises Eigentümer des Pkws werden. Eine Beschlagnahmung des Fahrzeuges wäre damit rechtswidrig.

Das Kassationsgericht verwarf die vorgetragene Argumentation: Der Beschuldigte konnte danach, um die Beschlagnahmung des Pkws zu verhindern, nicht den bestehenden Eigentumsvorbehalt geltend machen.

Hingegen, so das Gericht, konnte dieses Recht vom Verkäufer des Fahrzeuges gegenüber dem Staat erhoben werden, soweit der Erwerber nicht vollständig den Kaufpreis bezahlt hatte.

Der Verkäufer war damit berechtigt, die Herausgabe oder die Bezahlung des Restwertes des Fahrzeuges vom Staat zu verlangen. Der Wert des zurückgegebenen Fahrzeugs oder auch dessen Restwert waren als Bezahlung auf den noch ausstehenden Betrag der garantierten Forderung anzurechnen.