Ist es möglich, einen Arbeitsvertrag und ein Gesellschaftsmandat miteinander zu vereinbaren? Voraussetzungen und Risiken
Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag neben einer Organstellung (mandat social) bestehen kann, stellt sich regelmäßig, wenn ein Geschäftsführer vom sozialen Schutz des Arbeitnehmerstatus profitieren möchte – insbesondere von der Arbeitslosenversicherung von France Travail. Die Antwort lautet ja: Die Kumulierung ist nach französischem Recht grundsätzlich zulässig. Sie darf jedoch unter keinen Umständen als künstliche Konstruktion zur Umgehung des Gesetzes dienen.
Der Grundsatz: eine mögliche, aber streng geregelte Kumulierung
Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag neben einer Organstellung (mandat social) bestehen kann, stellt sich regelmäßig, wenn ein Geschäftsführer vom sozialen Schutz des Arbeitnehmerstatus profitieren möchte – insbesondere von der Arbeitslosenversicherung von France Travail. Die Antwort lautet ja: Die Kumulierung ist nach französischem Recht grundsätzlich zulässig. Sie darf jedoch unter keinen Umständen als künstliche Konstruktion zur Umgehung des Gesetzes dienen.
Der oberste französische Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) hat hierzu einen strengen Rechtsprechungsrahmen entwickelt: Damit ein Arbeitsvertrag wirksam neben einer Organstellung bestehen kann, müssen drei kumulative Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt eine davon, ist der Vertrag nichtig, und die eingezahlten Beiträge – oder die bezogenen Leistungen – können Gegenstand einer Nachforderung werden.
💡 Der Hauptvorteil der Kumulierung liegt im Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Eine Organstellung allein begründet keinerlei Anspruch auf Leistungen von France Travail (vormals Pôle Emploi) bei Beendigung des Mandats. Der Arbeitsvertrag hingegen eröffnet den Zugang zum allgemeinen Sozialversicherungssystem und zum Arbeitslosengeld.
Die drei kumulativen Voraussetzungen für die Gültigkeit des Arbeitsvertrags
Nach ständiger Rechtsprechung des französischen Kassationsgerichts müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Arbeitsvertrag neben einem Mandat als Gesellschaftsorgan als gültig anerkannt wird.
1. Tatsächliche und eigenständige technische Aufgaben
Die erste Voraussetzung ist, dass der Geschäftsführer im Rahmen seines Arbeitsvertrags konkrete, technische Aufgaben, die sich von denen seiner Organstellung unterscheiden, wahrnimmt. Die Organstellung umfasst die gesetzliche Vertretung, die strategische Leitung und die Unterzeichnung von Rechtsgeschäften im Namen der juristischen Person. Der Arbeitsvertrag hingegen muss klar identifizierte operative und technische Aufgaben zum Gegenstand haben.
Von den Gerichten anerkannte Beispiele für technische Aufgaben: ein Präsident einer SAS (französische vereinfachte Aktiengesellschaft), der zugleich die IT-Entwicklung der Plattform verantwortet, ein Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer SARL (GmbH französischen Rechts), der zugleich als Vertriebsleiter die Verhandlung von Kundenverträgen führt, oder ein Verwaltungsratsmitglied einer SA (französische Aktiengesellschaft), dessen Vertrag ausschließlich die Leitung der Produktionsabläufe abdeckt.
⚠️ Achtung: Das laufende Verwaltungsmanagement, die Team-Aufsicht oder die Festlegung der Unternehmensstrategie können nicht als technische Aufgaben eines Arbeitnehmers gelten. Diese Aufgaben gehören naturgemäß zur Organstellung.
2. Eine eigenständige Vergütung
Der angestellte Geschäftsführer muss zwei getrennte und klar identifizierbare Vergütungen beziehen: ein Gehalt im Rahmen seines Arbeitsvertrags, das den Sozialabgaben des allgemeinen Sozialversicherungssystems unterliegt, sowie eine gesonderte Vergütung für sein Mandat als Geschäftsführer (Aufwandsentschädigung, Geschäftsführungsvergütung, Dividenden). Diese beiden Vergütungen müssen in der Buchhaltung und auf den Gehaltsabrechnungen formell voneinander getrennt ausgewiesen werden. Ein Gesamtgehalt, das beide Funktionen unterschiedslos vergütet, würde einen Ausschlussgrund für die Anerkennung der angestellten Funktionen darstellen.
3. Das Weisungs- und Unterordnungsverhältnis
Dies ist die Voraussetzung, die am schwierigsten nachzuweisen ist und an der die Kumulierung am häufigsten scheitert. Das Unterordnungsverhältnis ist das grundlegende Merkmal des Arbeitsvertrags: Der Arbeitnehmer muss seine Tätigkeit unter der Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers ausüben, der befugt ist, ihm Anweisungen zu erteilen, deren Ausführung zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.
Für eine Führungskraft bedeutet dies konkret, dass ein übergeordnetes Gremium tatsächlich die Befugnis haben muss, ihm im Rahmen seines Arbeitsvertrags Anweisungen zu erteilen. Dieses Gremium kann der Verwaltungsrat (conseil d’administration) einer SA sein, die Gesellschafterversammlung einer SARL im Fall eines Minderheitsgeschäftsführers, oder ein eigenständiger Präsident bzw. Generaldirektor in einer SAS.
🔍 Praxisbeispiel: Ein SAS-Präsident, der 30% des Kapitals hält, kann wirksam Arbeitnehmer sein, wenn ein Mehrheitsaktionär oder ein Aufsichtsrat tatsächlich befugt ist, ihm Weisungen zu erteilen. Hält er dagegen 60% des Kapitals, kann ihm kein Gremium tatsächlich seinen Willen aufzwingen: Das Unterordnungsverhältnis ist dann fiktiv.
Die Stellungnahme von France Travail und das Rescrit-Verfahren
Eine der zentralen Fragen bei der Kumulierung betrifft den Zugang zur Arbeitslosenversicherung. France Travail verfügt über einen eigenen, von den Zivil- und Handelsgerichten unabhängigen Prüfmechanismus. Um zu erfahren, ob Ihre Situation einen Leistungsanspruch begründet, können Sie bei France Travail ein sogenanntes „rescrit“ beantragen – eine Art verbindliche Vorabauskunft. Dieses präventive Verfahren ermöglicht es, bereits vor Eintritt der konkreten Situation eine offizielle, gegenüber der Behörde verbindliche Position zu erhalten.
France Travail prüft insbesondere, ob die technischen Aufgaben real und dokumentiert sind (Stellenbeschreibung, Tätigkeitsberichte), ob die Vergütung separat ausgewiesen und marktüblich ist, und ob das Unterordnungsverhältnis nachweisbar besteht (Organigramm, Versammlungsprotokolle, E-Mails mit Anweisungen).
📌 Praxistipp: Bewahren Sie sämtliche Nachweise Ihres Unterordnungsverhältnisses auf – E-Mails mit Anweisungen, Protokolle von Sitzungen mit dem Kontrollorgan, vom Verwaltungsrat unterzeichnete interne Vermerke. Im Fall einer URSSAF-Prüfung oder eines Antrags auf Arbeitslosengeld sind es diese Unterlagen, die über den Ausgang entscheiden.
Welche Sanktionen drohen bei einer unwirksamen Kumulierung?
Eine unzulässige Kumulierung – bei der nicht alle kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind – setzt die Gesellschaft und den Geschäftsführer erheblichen Konsequenzen aus.
Die im Rahmen eines nichtigen Vertrags gezahlten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge können eine URSSAF-Nachforderung auslösen. Wurde Arbeitslosengeld auf Grundlage eines unwirksamen Vertrags bezogen, kann dessen vollständige Rückerstattung samt Strafzuschlägen verlangt werden. Steuerlich könnten die gezahlten Beträge neu eingestuft und vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen werden.
Fazit: Unsere Empfehlungen zur Absicherung Ihrer Situation
Die Kumulierung von Arbeitsvertrag und Organstellung ist eine legale und für Geschäftsführer, die ihre soziale Absicherung schützen möchten, durchaus sinnvolle Option. Ihre Umsetzung erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung.
- Formulieren Sie einen präzisen Arbeitsvertrag, der die ausgeübten technischen Aufgaben und deren Abgrenzung zur Organstellung genau beschreibt
- Legen Sie eine marktübliche Vergütung fest, die klar von der Vergütung des Mandats getrennt ist
- Dokumentieren Sie das Unterordnungsverhältnis: Versammlungsprotokolle, Beschlüsse des Verwaltungsrats, schriftlicher Austausch mit dem Aufsichtsorgan
- Ziehen Sie vor Vertragsabschluss einen Rechtsanwalt hinzu
- Reichen Sie bei France Travail einen Antrag auf verbindliche Vorabauskunft ein, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung abzusichern
📞 Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihre Situation, prüfen die Tragfähigkeit der Kumulierung und erstellen den passenden Arbeitsvertrag. Kontaktieren Sie uns für ein Überprüfung Ihres sozialrechtlichen Status.