Frankreich erweitert die Kontrolle ausländischer Investitionen ab 10 %
Frankreich weitet die Kontrolle ausländischer Investitionen in strategischen Unternehmen aus. Betroffen sind vor allem Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die sich an bestimmten börsennotierten französischen Gesellschaften beteiligen. Das Dekret Nr. 2026-718 vom 30. Juli 2026 und ein ministerieller Erlass vom selben Tag erweitern den Anwendungsbereich der französischen Investitionskontrolle. Die Regeln gelten ab dem elften Arbeitstag nach ihrer Veröffentlichung im französischen Amtsblatt vom 2. August 2026. Nach aktueller Fristberechnung ist dies der 17. August 2026.
Was ändert sich bei ausländischen Investitionen in Frankreich?
Die Schwelle von 10 % der Stimmrechte ist nicht vollständig neu. Seit dem 1. Januar 2024 unterliegt das Überschreiten dieser Schwelle durch Investoren aus Drittstaaten bereits einer Kontrolle, wenn die Zielgesellschaft französischem Recht unterliegt, in einem geschützten Bereich tätig ist und ihre Aktien an einem geregelten Markt gehandelt werden.
Die neue Regelung präzisiert den Begriff des geregelten Marktes. Sie erfasst nun auch französische Gesellschaften, deren Aktien an bestimmten ausländischen Börsen notiert sind. Ohne diese Erweiterung galt bei solchen Gesellschaften in vielen Fällen erst die allgemeine Schwelle von 25 % der Stimmrechte.
Welche ausländischen Börsen sind erfasst?
Der ministerielle Erlass nennt drei Gruppen von Märkten:
- geregelte Märkte in der EU und im EWR,
- Märkte in Drittstaaten, für die eine Gleichwertigkeitsentscheidung der Europäischen Kommission vorliegt,
- bestimmte weitere Börsen in Großbritannien, der Schweiz, Kanada, Singapur, Japan und Südkorea.
Ausdrücklich genannt werden unter anderem die London Stock Exchange, die SIX Swiss Exchange, die Toronto Stock Exchange, die Singapore Exchange, die Japan Exchange und die Korea Exchange.
Wann greift die französische Investitionskontrolle?
Das französische Kontrollverfahren für ausländische Investitionen wird häufig als IEF-Verfahren bezeichnet. Die Abkürzung steht für „Investissements étrangers en France“.
Eine Prüfung setzt grundsätzlich drei Elemente voraus:
- Es liegt ein ausländischer Investor vor.
- Der Investor führt eine erfasste Beteiligungs- oder Erwerbstransaktion durch.
- Die französische Zielgesellschaft übt eine geschützte Tätigkeit aus.
Welche Transaktionen können kontrolliert werden?
Das Verfahren kann insbesondere bei folgenden Transaktionen greifen:
- Erwerb der Kontrolle über ein französisches Unternehmen,
- Erwerb eines vollständigen oder teilweisen Geschäftsbetriebs,
- Überschreiten von 25 % der Stimmrechte durch einen Investor aus einem Drittstaat,
- Überschreiten von 10 % der Stimmrechte durch einen Investor aus einem Drittstaat bei einer erfassten börsennotierten Gesellschaft.
Der Erwerb der Kontrolle oder eines Geschäftsbetriebs kann auch bei Investoren aus der EU oder dem EWR einer Genehmigungspflicht unterliegen. Die Ausnahmen für europäische Investoren betreffen vor allem die Schwellen von 10 % und 25 %.
Auch die Beteiligungsstruktur des Erwerbers ist zu prüfen. Eine deutsche Erwerbsgesellschaft kann als Drittstaateninvestor behandelt werden, wenn sie innerhalb ihrer Kontrollkette von Personen oder Unternehmen außerhalb der EU beziehungsweise des EWR kontrolliert wird.
Welche strategischen Bereiche sind betroffen?
Die französische Investitionskontrolle gilt nicht für jeden Unternehmenskauf. Die Zielgesellschaft muss eine Tätigkeit ausüben, die öffentliche Interessen, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Verteidigung berühren kann.
Zu den erfassten Bereichen zählen unter anderem:
- Verteidigung und sicherheitsbezogene Tätigkeiten,
- Energie- und Wasserversorgung,
- Transport und Telekommunikation,
- öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
- Cybersicherheit und Schutz von Informationssystemen,
- Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck,
- Forschung und Entwicklung im Bereich kritischer Technologien.
Als kritische Technologien gelten unter anderem künstliche Intelligenz, Halbleiter, Cybersicherheit, Biotechnologie, CO₂-arme Technologien, Photonik und Robotik. Die Einordnung hängt von der konkreten Tätigkeit des Unternehmens und ihrer Nutzung ab.
Wie läuft das Verfahren bei der 10-%-Schwelle ab?
Ein Investor aus einem Drittstaat muss das geplante Überschreiten der Schwelle von 10 % der Stimmrechte bei der französischen Generaldirektion des Schatzamts, der Direction générale du Trésor, anmelden.
Nach Eingang einer vollständigen Anmeldung verfügt der französische Wirtschaftsminister über zehn Arbeitstage. Innerhalb dieser Frist entscheidet er, ob eine vollständige Genehmigungsprüfung erforderlich ist.
Wird eine umfassende Prüfung verlangt, gilt das reguläre Verfahren. In der ersten Phase stehen der Behörde bis zu 30 Arbeitstage zur Verfügung. Eine ergänzende zweite Phase kann weitere 45 Arbeitstage dauern. Eine Genehmigung kann ohne Auflagen, mit Auflagen oder gar nicht erteilt werden.
Folgen für M&A-Transaktionen in Frankreich
Die Investitionskontrolle sollte früh in die Transaktionsplanung aufgenommen werden. Das gilt auch bei Minderheitsbeteiligungen.
Vor Unterzeichnung oder Vollzug sollten Erwerber insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Kontrollkette und Herkunft der Investoren,
- Tätigkeiten, Kunden und Vermögenswerte der Zielgesellschaft,
- direkter und indirekter Anteil an den Stimmrechten,
- Börsenplatz der französischen Zielgesellschaft,
- erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen,
- Zeitplan und aufschiebende Bedingungen im Unternehmenskaufvertrag.
Eine fehlende Genehmigung kann zu behördlichen Anordnungen, zur Aussetzung von Stimmrechten und zu finanziellen Sanktionen führen. Die Behörde kann auch verlangen, dass der Investor einen Genehmigungsantrag stellt, die Transaktion ändert oder den vorherigen Zustand wiederherstellt.
Begleitung bei Unternehmenskäufen und M&A-Projekten in Frankreich
Grenzüberschreitende Unternehmenserwerbe verlangen eine abgestimmte rechtliche, steuerliche und finanzielle Prüfung. Neben der Investitionskontrolle können das Kartellrecht, die Finanzierung, die Due Diligence und die gesellschaftsrechtliche Struktur den Ablauf bestimmen.
Coffra group begleitet deutsche und internationale Unternehmen bei M&A-Projekten in Frankreich. Unsere Leistungen umfassen unter anderem die strategische Beratung, die Strukturierung von Transaktionen, die Due Diligence und die Unterstützung bei der Integration nach dem Erwerb.
Fazit
Die französische Investitionskontrolle beginnt bei bestimmten börsennotierten Gesellschaften bereits ab 10 % der Stimmrechte. Die Neuregelung erstreckt diese Schwelle auf französische Unternehmen, die an weiteren ausländischen Märkten notiert sind.
Investoren sollten die Genehmigungsfrage vor der Unterzeichnung und vor dem Vollzug einer Transaktion prüfen. Auch eine deutsche Erwerbsgesellschaft kann betroffen sein, wenn ihre Kontrollkette Investoren aus Drittstaaten umfasst.
Disclaimer
Stand: 4. August 2026
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