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Interne Untersuchung bei Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:

Angesichts der zunehmenden Zahl von Meldungen über Mobbing am Arbeitsplatz ist eine gründliche interne Untersuchung sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht unerlässlich. Laut dem Barometer zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz gibt fast jeder dritte Arbeitnehmer an, im Laufe seiner beruflichen Laufbahn Opfer von Mobbing geworden zu sein. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus geht es um den Schutz der Mitarbeitenden und die Wahrung des sozialen Klimas. Doch wie führt man eine Untersuchung durch, die gleichzeitig unparteiisch, diskret und rechtlich abgesichert ist? Dieser Artikel zeigt Ihnen die Herausforderungen und die Methodik einer erfolgreichen internen Untersuchung auf.

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Warum sollte bei Vorwürfen wegen Belästigung eine interne Untersuchung durchgeführt werden?

Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers

Nach französischem Arbeitsrecht unterliegt der Arbeitgeber einer umfassenden Pflicht zur Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz. Artikel L.1152-4 des französischen Arbeitsgesetzbuchs verpflichtet ihn, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung psychischer Belästigung zu ergreifen. Diese Verpflichtung ist Bestandteil der allgemeinen Fürsorge- und Sicherheitsverpflichtung gemäß Artikel L.4121-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs, wonach Arbeitgeber die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen haben.

Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf Folgendes:

  • psychische Belästigung (Mobbing),
  • sexuelle Belästigung,
  • sexistisches Verhalten,
  • Gewalt am Arbeitsplatz,
  • sowie psychosoziale Risiken.

Verstöße können erhebliche zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Selbst wenn sich eine Belästigung letztlich nicht eindeutig nachweisen lässt, kann bereits die Untätigkeit des Arbeitgebers als Pflichtverletzung qualifiziert werden.

Schutz der Mitarbeitenden und des Betriebsklimas

Sobald eine Meldung oder ein Hinweis eingeht, setzt die Einleitung einer internen Untersuchung ein deutliches Signal an die gesamte Belegschaft. Sie unterstreicht eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber unangemessenem Verhalten und dokumentiert das Engagement des Unternehmens für ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld.

Die Untersuchung dient außerdem dazu:

  • die mutmaßlich betroffene Person zu schützen,
  • Wiederholungen zu verhindern,
  • Vertrauen innerhalb der Teams wiederherzustellen,
  • das soziale Klima im Unternehmen zu sichern,
  • und organisatorische oder managementbezogene Probleme frühzeitig zu erkennen.

Feststellung und rechtliche Einordnung der Sachverhalte

Ziel der internen Untersuchung ist es, die tatsächlichen Umstände objektiv festzustellen. Zu diesem Zweck werden Aussagen eingeholt von:

  • der beschwerdeführenden Person,
  • der beschuldigten Person,
  • sowie möglichen Zeugen.
  • Anschließend folgt die rechtliche Analyse, um folgende Fragen zu beantworten:Liegt psychische Belästigung vor?
  • Sexuelle Belästigung?
  • Sexistisches Verhalten?
  • Unangemessenes Führungsverhalten?
  • Psychosoziale Risiken, die organisatorische Maßnahmen erfordern?

Diese rechtliche Einordnung ist maßgeblich, um angemessene disziplinarische oder präventive Maßnahmen festzulegen.

Beherrschung rechtlicher und reputationsbezogener Risiken

Unterbleibt eine ordnungsgemäße interne Untersuchung, drohen Unternehmen erhebliche Risiken, z.B.:

  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten,
  • Diskriminierungs- und Belästigungsklagen,
  • strafrechtliche Konsequenzen,
  • Reputationsschäden,
  • Turn-over,
  • Abwesenheiten,
  • Produktivitätsverluste,
  • sowie Compliance- und ESG-Risiken.

Ein sorgfältig dokumentierter Untersuchungsbericht ermöglicht es dem Arbeitgeber, nachzuweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.

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Definitionen nach französischem Arbeitsrecht

Psychische Belästigung (Mobbing)

Sexuelle Belästigung

Sexistisches Verhalten

Wie können Neutralität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet werden?

Neutralität und Unparteilichkeit

Die Glaubwürdigkeit einer Untersuchung hängt in wesentlichem Maße von der Unabhängigkeit und Neutralität der mit ihr betrauten Personen ab.

Interne Ermittler

Personal-, Compliance- oder Rechtsabteilungen können mit der Durchführung der Untersuchung betraut werden, sofern:

  • sie entsprechend geschult sind,
  • unabhängig von den Beteiligten agieren,
  • und keine Interessenkonflikte bestehen.

Ihre Kenntnis der Unternehmensstruktur kann die Analyse erleichtern.

Externe Ermittler

In sensiblen oder komplexen Fällen empfiehlt sich die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte oder spezialisierter Ermittler. Dies gewährleistet:

  • erhöhte Neutralität,
  • vertiefte rechtliche Expertise,
  • höhere Verfahrenssicherheit,
  • und größere Glaubwürdigkeit.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Beteiligung von Führungskräften,
  • Diskriminierungsvorwürfen,
  • grenzüberschreitenden Sachverhalten,
  • oder wenn die interne Unabhängigkeit infrage gestellt werden könnte.

Als internationale Wirtschaftskanzlei begleiten wir multinationale Unternehmen regelmäßig bei komplexen und grenzüberschreitenden internen Untersuchungen.

Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist ein zentraler Bestandteil jeder internen Untersuchung. Sie schützt die Beteiligten und wahrt die Integrität des Verfahrens.

Hierzu gehören insbesondere:

  • strikte Beschränkung des Informationszugangs,
  • Vertraulichkeitshinweise an Interviewpartner,
  • Offenlegung nur nach dem „Need-to-know“-Prinzip,
  • sichere Aufbewahrung aller Unterlagen,
  • sowie klare Dokumentations- und Archivierungsprozesse.

Vertraulichkeit bedeutet jedoch nicht zwangsläufig vollständige Anonymität. Die Wahrung der Verteidigungsrechte kann es erforderlich machen, die Identität von Zeugen offenzulegen.

Nachvollziehbarkeit und rechtliche Absicherung

Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich, um die Rechtssicherheit der Untersuchung sicherzustellen.

Bewährte Maßnahmen umfassen folgende Punkte:

  • detaillierte Gesprächsprotokolle,
  • Sicherung relevanter Beweismittel,
  • Dokumentation von Schutzmaßnahmen,
  • sichere Archivierung,
  • sowie die Erstellung eines umfassenden Abschlussberichts.

Zu den zulässigen Beweismitteln können insbesondere folgende gehören:dienstliche E-Mails,

  • schriftliche Zeugenaussagen,
  • berufliche Kommunikationsverläufe,
  • ärztliche Bescheinigungen (soweit zulässig),
  • Audio- oder Videoaufnahmen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Rechtswidrig erlangte Beweismittel können vor Gericht unzulässig sein.

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Die wichtigsten Phasen einer erfolgreichen internen Untersuchung

1. Vorbereitungsphase

2. Ermittlungsphase

3. Abschlussbericht und Folgemaßnahmen

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Beteiligte Akteure

An internen Untersuchungen können folgende Personen beteiligt sein:

  • Geschäftsleitung,
  • HR-Abteilungen,
  • Compliance-Verantwortliche,
  • Arbeitnehmervertretungen,
  • Rechtsanwälte,
  • Betriebsärzte,
  • Gewerkschaften,
  • sowie Arbeitsaufsichtsbehörden.

Jeder dieser Akteure erfüllt dabei eine spezifische Funktion.

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Dauer einer internen Untersuchung

Das französische Recht sieht keine strengen Fristen vor. Untersuchungen sind jedoch mit der gebotenen Zügigkeit durchzuführen. Übermäßige Verzögerungen können ihrerseits eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen.

In der Praxis dauern Untersuchungen:

  • bei Standardfällen etwa 4 bis 6 Wochen,
  • bei komplexen oder internationalen Sachverhalten 2 bis 3 Monate.
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Prävention als strategische Priorität

Neben der Reaktion auf konkrete Vorfälle sollten Unternehmen eine strukturierte Präventionspolitik implementieren, insbesondere durch:

  • regelmäßige Schulungen,
  • Anti-Belästigungsrichtlinien,
  • Hinweisgebersysteme,
  • psychosoziale Risikoanalysen,
  • Führungskräftetrainings,
  • und Maßnahmen zur Förderung einer respektvollen Unternehmenskultur.

Prävention ist heute ein zentrales Thema der Unternehmensführung, Compliance und ESG-Strategie.

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Fazit

Interne Untersuchungen bei Vorwürfen psychischer oder sexueller Belästigung erfordern juristische Präzision, methodische Sorgfalt sowie die konsequente Beachtung von Neutralität, Vertraulichkeit und Verfahrensfairness.

Eine professionell durchgeführte Untersuchung schützt:

  • die Mitarbeitenden,
  • die Verteidigungsrechte der Beteiligten,
  • das Betriebsklima,
  • sowie das Unternehmen selbst.

Für internationale Unternehmen kommen häufig zusätzliche Herausforderungen hinzu, insbesondere in Bezug auf:

  • grenzüberschreitendes Arbeitsrecht,
  • Hinweisgeberschutz,
  • Datenschutz,
  • Compliance-Anforderungen,
  • und Reputationsrisiken.

Als internationale Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht, in der Compliance und bei internen Untersuchungen begleiten wir Unternehmen in sämtlichen Phasen sensibler Untersuchungsverfahren:

  • strategische Analyse,
  • Durchführung interner Untersuchungen,
  • Interviews,
  • rechtliche Bewertung,
  • disziplinarische Verfahren,
  • Krisenmanagement,
  • sowie Präventions- und Compliance-Programme.

Unser multidisziplinärer und internationaler Ansatz ermöglicht es uns, französische wie internationale Mandanten diskret, effizient und rechtssicher zu begleiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ein Mitarbeiter die Teilnahme an einer internen Untersuchung verweigern?

Kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, , auch wenn er nicht selbst die Ursache für die Belästigung ist?

Welche Sanktionen drohen bei bestätigter Belästigung?

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    „Ich begleite Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bei der strategischen Bewältigung arbeitsrechtlicher und personalbezogener Fragestellungen – insbesondere im Rahmen von Entwicklungs-, Umstrukturierungs- oder Transformationsprozessen. Ich unterstütze sie im Umgang mit Behörden, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei internen Untersuchungen – mit maßgeschneiderter und fundierter rechtlicher Beratung in jeder Phase des Wandels."
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