E-Invoicing in Frankreich: 5 Fehler, die deutsche Konzerne teuer zu stehen kommen können
Ab September 2026 gilt in Frankreich die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für bestimmte Unternehmen (wäre es nicht besser zu sagen „… für in Frankreich ansässige Unternehmen ? Da zumindest, was den Rechnungsempfang anbetrifft, alle französischen Unternehmen betroffen sind). Was auf den ersten Blick nach einem reinen IT-Projekt aussieht, ist in der Praxis ein komplexes Vorhaben, das steuerliche, prozessuale und technische Fragen miteinander verbindet. In unserer täglichen Beratungsarbeit begleiten wir viele französische Tochtergesellschaften deutscher Konzerne bei der Einführung des E-Invoicings. Dabei sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Fünf davon beschreiben wir hier – damit Sie sie nicht selbst machen müssen.
1. Die Wahl einer Plattform, die keine akkreditierte Plateforme ist
Nicht jede Software für die digitale Rechnungsstellung ist in Frankreich zugelassen. Die französische Finanzverwaltung (DGFiP) vergibt eine spezifische Akkreditierung an sogenannte Plateformes Agréées d (PA). Nur über solche Plattformen – oder über das staatliche Portail Public de Facturation (PPF) – darf der gesetzlich vorgeschriebene Datenaustausch laufen.
Was das bedeutet: Wer eine Plattform einsetzt, die nicht als PA zertifiziert ist, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Akkreditierungsliste der DGFiP sollte daher der erste Filter bei der Plattformwahl sein.
2. Die Annahme, eine in Deutschland verwendete Plattform könne direkt übernommen werden
Viele Muttergesellschaften gehen davon aus, dass eine bereits im Konzern eingesetzte digitale Plattform auch für die französische Tochtergesellschaft genutzt werden kann. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Die französische Reform stellt spezifische technische und rechtliche Anforderungen, die über das hinausgehen, was eine typische ERP-Erweiterung oder ein generisches Rechnungsstellungstool leisten kann. Die in Deutschland eingesetzte Lösung hat in der Regel keine PA-Zertifizierung und unterstützt nicht die in Frankreich geforderten Datenformate und Übertragungswege.
Was das bedeutet: Die Lösung für Frankreich muss separat bewertet und ausgewählt werden – auch wenn das für den Konzern eine weitere Plattform bedeutet.
3. Unzureichende Kenntnis der französischen Reform
Die französische Reform geht über das hinaus, was viele aus der deutschen E-Invoicing-Diskussion kennen. Drei Punkte werden besonders häufig unterschätzt:
E-Reporting ist keine Option, sondern Pflicht
In Deutschland beschränkt sich die aktuelle Debatte weitgehend auf die E-Invoicing-Pflicht im B2B-Bereich. In Frankreich kommt zusätzlich das sogenannte E-Reporting hinzu: Transaktionsdaten aus Geschäften mit nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen sowie bestimmte Zahlungsinformationen müssen ebenfalls an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Wer diese Verpflichtung nicht kennt, plant sein Projekt unvollständig.
Der Lebenszyklus der E-Rechnung
In Frankreich sind elektronische Rechnungen mit einem definierten Statusverlauf verbunden. Eine Rechnung durchläuft mehrere Phasen: vom Versand über die Übermittlung an die Plattform bis zur Bestätigung durch den Empfänger. Dieser Lebenszyklus muss technisch und prozessual abgebildet werden. Das erfordert Anpassungen in den internen Systemen, die viele Unternehmen zunächst unterschätzen.
Die Komplexität der Cas d’usage
Die französische Finanzverwaltung hat verschiedene Anwendungsfälle definiert – sogenannte Cas d’usage – die regeln, wie unterschiedliche Transaktionstypen technisch zu behandeln sind. Diese Fälle umfassen unter anderem Gutschriften, Teilzahlungen, grenzüberschreitende Transaktionen und Korrekturrechnungen. Wer die Cas d’usage nicht kennt, wird bei der Implementierung auf ungeplante Komplexität stoßen.
4. Ein zu langer Entscheidungsprozess bei der Plattformwahl
Die Auswahl der richtigen Plattform ist wichtig – aber ein überlanger Entscheidungsprozess ist ein Risiko in sich. Wir beobachten, dass Unternehmen mehrere Monate mit internen Abstimmungen, Ausschreibungen und Eskalationen verbringen, ohne zu einer Entscheidung zu kommen.
Das Ergebnis: Das eigentliche Implementierungsprojekt startet zu spät. Die technische Einführung einer PDP-kompatiblen Lösung braucht Zeit. Qualifizierte Implementierungspartner sind gefragt und nicht unbegrenzt verfügbar. Wer zu spät startet, riskiert eine unvollständige oder fehlerhafte Implementierung zum Stichtag.
Was das bedeutet: Es braucht einen klaren internen Entscheidungsrahmen mit festen Fristen. Die Plattformwahl sollte spätestens Anfang 2026 abgeschlossen sein, damit ausreichend Zeit für Implementierung, Tests und Schulungen bleibt.
5. Sich ausschließlich auf interne Ressourcen verlassen
Französische Tochtergesellschaften großer Konzerne verfügen oft über kompetente interne Teams. Dennoch ist E-Invoicing in Frankreich kein Standardprojekt, das sich allein mit internen Mitteln stemmen lässt.
Die Reform verbindet steuerrechtliche Anforderungen, buchhalterische Prozesse, IT-Anforderungen und Compliance-Fragen in einem einzigen Projekt. Dieses Zusammenspiel erfordert lokale Expertise in allen drei Bereichen.
Steuerberater und Prozessanalysten, die die französische Gesetzeslage kennen und bereits mehrere E-Invoicing-Projekte begleitet haben, helfen dabei, Fehler frühzeitig zu erkennen und den Projektverlauf zu strukturieren.
Was das bedeutet: Lokale Experten sind kein Kostenfaktor, den man vermeiden sollte. Sie sind ein Mittel, um teure Nachbesserungen zu verhindern.
Unser Angebot
Die coffra group begleitet französische Tochtergesellschaften deutscher Konzerne bei der Einführung des E-Invoicings – von der ersten Standortbestimmung bis zur technischen Implementierung. Unser Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und IT-Spezialisten kennt die Anforderungen der französischen Reform und die spezifischen Herausforderungen deutsch-französischer Unternehmensstrukturen.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, Ihr Projekt rechtzeitig und richtig aufzustellen.