Krankheit während des Urlaubs: Französische Cour de cassation bestätigt Anspruch auf Urlaubsverschiebung
Die Cour de cassation hat entschieden: Wird ein Arbeitnehmer in Frankreich während seines Urlaubs krank, kann er die Urlaubstage nachholen. Erfahren Sie die Folgen für Arbeitgeber und wie Coffra group Sie im Arbeitsrecht unterstützt.

Ein bedeutender Wandel in der französischen Rechtsprechung
Mit Entscheidung vom 10. September 2025 (Cass. soc. 10-9-2025 n° 23-22.732) hat die Cour de cassation einen grundlegenden Rechtswandel im französischen Arbeitsrecht vollzogen: Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs und meldet dies seinem Arbeitgeber, so hat er künftig Anspruch darauf, die betroffenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Bislang war es in Frankreich so, dass ein während der Ferien auftretender Krankheitsfall keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch hatte – die Urlaubstage galten als verbraucht. Mit dieser Entscheidung passt sich Frankreich nun den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und den unionsrechtlichen Regelungen an.

Hintergrund: Abgrenzung von Erholungsurlaub und Krankheit
Der Urlaubsanspruch dient der Erholung und Freizeitgestaltung, während eine Krankschreibung der Genesung dient. Beide Situationen verfolgen unterschiedliche Zwecke. Daher ist es nach europäischem Recht unzulässig, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit während des Urlaubs seinen Erholungsanspruch verliert.
Die oberste Instanz der französischen Gerichtsbarkeit erkennt dies nun ausdrücklich an:
- Urlaubstage, die mit einem Krankheitszeitraum zusammenfallen, werden gutgeschrieben,
- Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitteilung der Krankmeldung an den Arbeitgeber,
- der Arbeitnehmer kann die Urlaubstage anschließend innerhalb der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Fristen nachholen.

Konsequenzen für Arbeitgeber in Frankreich
Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Frankreich:
- Urlaubsregelungen und Gehaltsabrechnungen müssen angepasst werden.
- Personalabteilungen müssen Verfahren einführen, um Krankmeldungen während des Urlaubs korrekt zu dokumentieren und nachzuhalten.
- Arbeitgeber sollten die neuen Risiken für Nachforderungen und Nachgewährung von Urlaub im Blick haben.

Unterstützung durch Coffra group
Die Coffra group berät deutsche Unternehmen in Frankreich bei allen Fragen des Arbeitsrechts – von der Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Experten nicht ersetzen. Vor einer konkreten Entscheidung sollte stets der Rat eines spezialisierten Fachberaters eingeholt werden.