Mitarbeitergespräche und Jahresgespräche: Was Arbeitgeber wissen müssen
Mitarbeitergespräche sind ein wesentliches Instrument, um Leistung zu bewerten, die berufliche Entwicklung zu fördern und rechtliche Pflichten einzuhalten. Einige Gespräche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere freiwillig – aber für die HR-Strategie sehr empfehlenswert.

1. Fachliches Gespräch (Entwicklungsgespräch) – Gesetzliche Pflicht
Das fachliche Gespräch muss stattfinden:
- alle zwei Jahre,
- oder bei Rückkehr eines Mitarbeiters nach längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit, Krankheit).
Ziel: Austausch über die berufliche Entwicklung und Weiterbildungsmaßnahmen.
Bei Nichtdurchführung droht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Zahlung von 3.000 € auf das Weiterbildungskonto (CPF) des Arbeitnehmers

2. Bewertungsgespräch – Freiwillig, aber wertvoll
Das Bewertungsgespräch ist nicht obligatorisch, bietet aber große Vorteile:
- Bewertung der Leistung,
- Einschätzung der Kompetenzen.
Ohne regelmäßige Bewertungsgespräche ist es schwierig, eine mangelhafte Leistung nachzuweisen. Lehnt ein Mitarbeiter die Teilnahme ab, kann der Arbeitgeber ein Disziplinarverfahren einleiten

3. Gespräch zur Überprüfung der Tagespauschale („forfait-jours“)
Dieses Gespräch ist verpflichtend und muss mindestens einmal jährlich stattfinden.
Ziele:
- Überprüfung der Arbeitszeitregelung,
- Sicherstellung der Arbeitsbelastungskontrolle,
- Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben.
Wird das Gespräch nicht organisiert, kann die Tagespauschale unwirksam werden. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Nachzahlungen für Überstunden

4. Gespräch über Home Office
Mit der Zunahme der Telearbeit ist dieses Gespräch heute unverzichtbar.
Inhalte:
- Besprechung der Arbeitsbedingungen,
- Analyse der Arbeitsbelastung,
- Sicherung der Motivation und Gesundheit der Mitarbeiter

5. Individuelles Gespräch zu Beginn eines Mandats
Für Betriebsrats- oder Gewerkschaftsvertreter ist ein Gespräch zu Beginn des Mandats vorgesehen.
Es dient dazu, die praktischen Modalitäten der Mandatsausübung im Unternehmen festzulegen.
Dieses Gespräch ist verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.

Warum die Vorbereitung von Mitarbeitergesprächen entscheidend ist
- Einhaltung der gesetzlichen Pflichten,
- Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung,
- Identifikation von Weiterbildungs- und Entwicklungsbedarf,
- Steigerung der Unternehmensleistung.
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Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung aller Mitarbeitergespräche – von Pflichtterminen bis hin zu strategischen HR-Instrumenten.