Mit dem Dekret Nr. 2025-840 vom 22. August 2025 hat Frankreich eine wichtige Neuerung eingeführt: Unternehmensleiter und unbeschränkt haftende Gesellschafter können ab sofort die Vertraulichkeit ihrer privaten Wohnanschrift im Handelsregister (RCS) beantragen.
Diese Reform stärkt den Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Unternehmensleitern (Geschäftsführer, Vorstände usw.) und Gesellschaftern – und ist für viele deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Frankreich von hoher praktischer Bedeutung.