08 Oktober 2025
08 Oktober 2025
Mit dem Dekret Nr. 2025-840 vom 22. August 2025 hat Frankreich eine wichtige Neuerung eingeführt: Unternehmensleiter und unbeschränkt haftende Gesellschafter können ab sofort die Vertraulichkeit ihrer privaten Wohnanschrift im Handelsregister (RCS) beantragen.
Diese Reform stärkt den Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Unternehmensleitern (Geschäftsführer, Vorstände usw.) und Gesellschaftern – und ist für viele deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Frankreich von hoher praktischer Bedeutung.
Das französische Handelsregister (Registre du commerce et des sociétés – RCS) war bislang sehr transparent: Persönliche Daten, einschließlich der vollständigen Privatadresse von Unternehmensleitern und Gesellschaftern, waren dort für jedermann einsehbar.
Dies führte zunehmend zu Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit. In der Vergangenheit mussten Betroffene nachweisen, dass sie bedroht oder Opfer von Erpressungsversuchen waren, um ihre Adresse durch die Geschäftsadresse ersetzen zu dürfen.
Mit dem neuen Dekret ist nun ein generelles Recht auf Vertraulichkeit geschaffen worden – ohne Nachweispflicht einer konkreten Gefahr.
Das Recht auf Vertraulichkeit der Privatadresse gilt für alle Personen, deren Wohnsitz im RCS angegeben werden muss. Dazu zählen:
Damit umfasst die Regelung praktisch alle Führungsorgane einer französischen Gesellschaft.
Die Vertraulichkeit kann jederzeit über das Guichet Unique (das zentrale Online-Portal für Unternehmensformalitäten) beantragt werden – entweder spontan oder im Rahmen einer laufenden Anmeldung beim RCS.
Ablauf der Antragstellung
Welche Dokumente sind betroffen?
Die Vertraulichkeit gilt nicht nur für die im Handelsregisterauszug (Kbis) veröffentlichte Adresse, sondern auch für alle beigefügten Dokumente (z. B. Gesellschaftsverträge).
Die Vertraulichkeit bedeutet nicht, dass die Adresse vollständig geheim bleibt. Bestimmte Institutionen und Personen haben weiterhin Zugang, u. a.:
Damit wird ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Transparenz geschaffen: Schutz der Privatperson einerseits, Wahrung der Rechtssicherheit andererseits.
Für deutsche Unternehmer und Manager, die in Frankreich tätig sind, hat die Regelung mehrere praktische Vorteile:
Besonders für deutsche Unternehmensleiter, die eine Tochtergesellschaft in Frankreich leiten, ist die Vertraulichkeit ein wichtiger Schritt in Richtung Datenschutz nach europäischem Standard.
Die Coffra group begleitet seit über 40 Jahren deutsche Unternehmen in Frankreich. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Frankreich beraten Sie umfassend zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, von der Gründung über die Compliance bis hin zu M&A-Transaktionen.
Mit unserem Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und IT-Spezialisten bieten wir Ihnen einen Rundum-Service aus einer Hand – stets in deutscher, französischer oder englischer Sprache.
Mit einem Dekret vom 22. August 2025 ist Frankreich einen wichtigen Schritt in Richtung Datenschutz und Sicherheit von Unternehmensleitern gegangen.
Ab sofort können Unternehmensleiter und Gesellschafter ihre Privatadresse im RCS vertraulich stellen – ohne bürokratische Hürden, aber mit voller Rechtswirkung.
Für deutsche Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, bedeutet dies mehr Schutz, mehr Rechtssicherheit und weniger Risiko.
Die Coffra group steht Ihnen als deutsch-französischer Partner jederzeit zur Seite, um diese und andere Neuerungen im Gesellschaftsrecht praxisnah umzusetzen.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftsprüferische Beratung dar und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Vor jeder Entscheidung sollte die Meinung eines qualifizierten Experten eingeholt werden. Jegliche Haftung für Handlungen, die aufgrund dieses Beitrags vorgenommen oder unterlassen werden, ist ausgeschlossen.