Bei Unternehmenskäufen in Frankreich steht häufig die finanzielle, steuerliche und rechtliche Due Diligence im Vordergrund. Ein Punkt wird von ausländischen Investoren oft erst spät erkannt: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer vor dem Verkauf eines Unternehmens oder eines Geschäftsbetriebs informiert werden. In kleinen Unternehmen kann dies auch dazu dienen, den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, selbst ein Kaufangebot abzugeben.
Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, kann in der Praxis den Zeitplan einer Transaktion beeinflussen. Unklare Zuständigkeiten, fehlerhafte Fristen oder eine verspätete Einbindung der Arbeitnehmervertretung können Closing-Prozesse verzögern und Unsicherheit für Verkäufer und Käufer schaffen.
Mit der Loi n° 2026-403 vom 26. Mai 2026 zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens hat der französische Gesetzgeber den Mechanismus angepasst. Ziel ist es, Unternehmensverkäufe einfacher planbar zu machen und das Verfahren stärker auf kleinere Unternehmen zu konzentrieren.