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ERHÖHUNG DES FRANZÖSISCHEN MINDESTLOHNS („SMIC“) ZUM 1. JANUAR 2024

Aufgrund der Inflationsentwicklung wurde die von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen („Code du travail“ Art. L 3231-5) vorgesehene automatische Erhöhung des „SMIC“ zum 1. Januar 2024 umgesetzt. Der Mindeststundensatz (brutto) erhöhte sich damit von bisher 11,52 € auf 11,65 €, was einem Anstieg von 1,13% entspricht.

Das Bruttomonatsmindestgehalt stieg somit:

  • auf 1.766,92 € bei einer 35-Stundenwoche
  • auf 1.989,04 € bei einer tarifvertraglich vereinbarten 39-Stundenwoche und einem ebenfalls tarifvertraglich vereinbarten 10%igen Zuschlag auf die 36. bis 39. Stunden
  • auf 2.019,33 € bei einer tarifvertraglich vereinbarten 39-Stundenwoche und einem ebenfalls tarifvertraglich vereinbarten 25%igen Zuschlag auf die 36. bis 39. Stunden.

Des Weiteren erfolgte eine Erhöhung des Mindestsatzes für die Berechnung der Sachbezugsleistungen der Angestellten in Hotels und Gastronomiebetrieben für Speisen am Arbeitsort von 4,10 € auf 4,15 €.